Dann gehst Du vom Falschen aus. http://lexetius.com/GG/146"Volksabstimmungen ... sind ... vorgesehen" - also gehe ich mal davon aus, dass kein Zwang dazu besteht.
aus Wikipedia:
Der letze Satz sagt eigentlich alles. Unsere Volksverräter haben es nicht nötig, irgendwen zu befragen. Die machen einfach, was sie wollen.Ob auch die Ablösung des Grundgesetzes nach Art. 146 GG durch „eine Verfassung […], die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist“, einen Volksentscheid erfordert, ist umstritten. Während einige Staatsrechtler und Verfassungsrichter das bejahen, verweisen andere auf den Parlamentarischen Rat und halten die Annahme einer neuen Verfassung auch ohne direktdemokratische Abstimmung für möglich. Art. 146 sei offen für das „Konventsmodell“, bei dem ein dafür eingesetztes Gremium einen Vorschlag erarbeitet, der dann dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird, wie auch für das „Nationalversammlungsmodell“, bei dem das Volk eine verfassungsgebende Versammlung mit dem ausdrücklichen Auftrag wählt, ein Staatsgrundgesetz auszuarbeiten und zu verabschieden, ohne dass das Volk dann noch einmal über das Ergebnis abzustimmen hätte.[19] Der Einigungsvertrag zur deutschen Wiedervereinigung hatte in seinem Art. 5 empfohlen, sich „mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere […] mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.“ Dazu sprach die Gemeinsame Verfassungskommission in ihrem Bericht vom 5. November 1993 jedoch ausdrücklich keine Empfehlung aus; das Grundgesetz sei bereits uneingeschränkt demokratisch legitimiert und eine Volksabstimmung könne dem nichts Wesentliches mehr hinzufügen.[20] Art. 146 GG blieb daraufhin in seiner durch den Einigungsvertrag geringfügig geänderten Fassung Bestandteil des Grundgesetzes. In einem Beschluss vom 31. März 2000 begründete die 4. Kammer des Bundesverfassungsgerichts die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde, in der von der Bundesrepublik Maßnahmen gefordert wurden, um das deutsche Volk gemäß Art. 146 GG über eine Verfassung beschließen zu lassen, unter anderem damit, weder aus dem Wortlaut noch aus der Entstehungsgeschichte dieses Grundgesetzartikels ergebe sich ein Anhaltspunkt für eine Pflicht staatlicher Stellen zur Durchführung einer Volksabstimmung.[21]
In einem engen Zusammenhang damit steht die Frage, ab wann die Übertragung von Souveränitätsrechten an die Europäische Union faktisch einer Ablösung des Grundgesetzes gleichkäme. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Eurorettung vom 7. September 2011[22] sagte dessen Präsident Andreas Voßkuhle in einem Interview, für eine Abgabe weiterer Kernkompetenzen wie der Budgethoheit des Bundestages an die Europäische Union „müsste Deutschland sich eine neue Verfassung geben. Dafür wäre ein Volksentscheid nötig. Ohne das Volk geht es nicht!“[23]
Na, zumindest ich habe sie nicht gewählt...