Mobilheim statt Haus
Verfasst: Mi 6. Mär 2013, 11:01
hallo leute
,
vermutlich wurde das thema bestimmt hier schon mal diskutiert, kann aber im augenblick nichts
aktuelles darüber finden, zumal sich die gesetze ja ständig ändern.
ich könnte ein schönes, großes grundstück günstig erwerben, alter obstbaumbestand, ideal auch zur selbstversorgung.
leider fehlt mir derzeit das geld, um da ein haus drauf zu bauen.
könnte aber ein mobilheim preiswert kaufen, anschlüsse liegen teils auf dem grundstück, teilweise an der straße.
die gemeinde verweigert mir aber den erstwohnsitz, vermutlich sogar den zweitwohnsitz. so wie es aussieht,
würde die aufstellung grundsätzlich verweigert.
gesetze ohne ende, ich blick da nicht mehr durch. innenlage ( § 34 baugesetzbuch ), außenlage ( § 35 baugesetzbuch ),
scheint hierbei alles egal, genehmigt wird wohl nur auf dafür ausgewiesenen flächen ( camping - mobilheimparks ) .
wieso kann der gesetzgeber mir die genehmigung verweigern, auf meinem eigenen grund und boden ein mobilheim
aufzustellen, zumal es überhaupt kein reines wohngebiet ist, nicht mal nachbarn ?
kennt sich jemand zufällig in dieser materie aus, wo genau liegt rechtlich der unterschied zwischen einem haus und
einem mobilheim ?
könnte man ein mobilheim so verändern, dass es genehmigt wird ( holzverschalung, dämmung etc... ) ?
gibt es möglichkeiten, den gesetzgeber auszutricksen, eventuell auch nur für eine gewisse zeit
( ich habe mal gehört, wenn man der gemeinde erzählt, man würde einen neubau planen und selbst
durchführen, wird so ein mobilheim für ein paar jahre genehmigt ) ?
vermutlich wurde das thema bestimmt hier schon mal diskutiert, kann aber im augenblick nichts
aktuelles darüber finden, zumal sich die gesetze ja ständig ändern.
ich könnte ein schönes, großes grundstück günstig erwerben, alter obstbaumbestand, ideal auch zur selbstversorgung.
leider fehlt mir derzeit das geld, um da ein haus drauf zu bauen.
könnte aber ein mobilheim preiswert kaufen, anschlüsse liegen teils auf dem grundstück, teilweise an der straße.
die gemeinde verweigert mir aber den erstwohnsitz, vermutlich sogar den zweitwohnsitz. so wie es aussieht,
würde die aufstellung grundsätzlich verweigert.
gesetze ohne ende, ich blick da nicht mehr durch. innenlage ( § 34 baugesetzbuch ), außenlage ( § 35 baugesetzbuch ),
scheint hierbei alles egal, genehmigt wird wohl nur auf dafür ausgewiesenen flächen ( camping - mobilheimparks ) .
wieso kann der gesetzgeber mir die genehmigung verweigern, auf meinem eigenen grund und boden ein mobilheim
aufzustellen, zumal es überhaupt kein reines wohngebiet ist, nicht mal nachbarn ?
kennt sich jemand zufällig in dieser materie aus, wo genau liegt rechtlich der unterschied zwischen einem haus und
einem mobilheim ?
könnte man ein mobilheim so verändern, dass es genehmigt wird ( holzverschalung, dämmung etc... ) ?
gibt es möglichkeiten, den gesetzgeber auszutricksen, eventuell auch nur für eine gewisse zeit
( ich habe mal gehört, wenn man der gemeinde erzählt, man würde einen neubau planen und selbst
durchführen, wird so ein mobilheim für ein paar jahre genehmigt ) ?