Für 50.000 € Verkehrswert wirst du in Nordseenähe nur Schrottimmos bekommen?
Als erstes den Makler anrufen. Die Handeln in so einem Fall in der Regel im Auftrag des Hauptgläubigers (meist eine Bank) und sollen mögl. viele Leute auf die Auktion aufmerksam machen. Je mehr Interessenten, desto höher die Gebote.
Meist wird eine Besichtigung möglich sein, wenn ein Makler mitmischt. Also Haus unbedingt vorher ansehen und das Gutachten einsehen.
Dann klären, was mit den bisherigen Bewohnern ist. Sind die noch drin: Finger weg. Eine Räumung kann teuer werden, wenn die sich stur stellen.
Gab auch schon Fälle, wo die vor dem Auszug noch sämtliche Leitungen aus den Wänden gerissen haben etc.
Und die haben kein Geld, also holst du da auch nix zurück, sondern bleibst auf dem Schaden sitzen. Das ist ein Spiel für Investoren mit Kohle, nicht für Selbstnutzer.
Wenn Das Haus OK und freigezogen ist, und die Mitbieten willst:
Beim ersten Zwangsversteigerungstermin darf der Zuschlag erst bei mindestens 70% des Verkehrswertes erteilt werden.
Das dient zum Schutz des Schuldners, damit sein Haus nicht weit unter Wert verschleudert wird.
Bei 50.000 Euro wären das 35.000 Euro. Also handelt es sich vermutlich um den ersten Termin.
Den Termin bekommst du vom Makler oder kannst ihn beim Amtsgericht erfragen.
Erfolgt bei diesem ersten Termin kein Gebot über 70%, es wird aber ein niedrigeres Gebot abgegeben (das tut in dem Fall oft der Gläubiger selbst), dann kann der Gläubiger einen zweiten Termin verlangen, bei dem das Mindestgebot auf 50% des Verkehrswertes sinkt.
Wird dann nicht über 50% geboten aber es erfolgt wieder ein Gebot darunter, kann es einen dritten Termin geben, bei dem das Mindestgebot nur noch in Höhe der Kosten für die Versteigerung liegt. Das sind soweit ich weiß nur 1000 bis 2000 Euro.
Der Gläubiger kann aber den Zuschlag versagen, wenn ihm das Gebot zu niedrig ist.
Es ist also beim 2. oder 3. Termin vorteilhaft, sich vorher schon mal mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und abzuchecken, welche Mindestpreisvorstellung die haben. Wenn man sich mit denen einig ist und sonst keine Bieter kommen, ist die Versteigerung mehr oder minder Formsache.
Du solltest natürlich vorher die Finanzierung klären.
Bei der Versteigerung können der Gläubiger oder der Schuldner von dir Verlangen, dass du eine Sicherheitsleistung in Höhe von 10% des Verkehrswertes beim Gericht hinterlegst. Dazu wird nur ein bestätigter Bundesbankcheck angenommen. Bar geht das nicht. Den Check kannst du dir rechtzeitig vorher bei deiner Hausbank holen.
Die besten Chancen auf ein Schnäppchen hast du also, wenn du das Gebäude vorher kennst und es sich um den 2. oder 3. oder noch späteren Termin handelt und du dir mit dem Gläubiger einig bist.
Ausführlich z.B. hier:
http://versteigerungspool.de/info/zwang ... ssenten.5/