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Brief vom Landesuntersuchungsamt

Verfasst: Sa 8. Apr 2017, 21:00
von sybille
Habe das mal hier geschrieben. Wenn es nicht paßt, bitte verschieben.
Heute bekam ich ein Schreiben vom Landesuntersuchungsamt mit dem Betreff Informationsschreiben zum Verfahren der Antragstellung auf Gewährung von Beihilfen (Kostenüernahme) nach Artikel26 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014
Da ging es darum das ich jetzt schon Beihilfe beantragen sollte falls in meinem Hobbybetrieb Seuchen auftreten. Im Nachhinein, also wenn ich eine Seuche in meiner Schafherde habe, ginge das nicht mehr.
Ich begreife nicht wirklich was das soll (habe aber eine Vermutung) und bin eigentlich nicht gewillt das zu unterschreiben und in dem Freiumschlag zurückzusenden.
Wer hat diese Post auch bekommen und kann mir da weiterhelfen?

Re: Brief vom Landesuntersuchungsamt

Verfasst: So 9. Apr 2017, 18:37
von Steffen
So einen Brief haben wir im Januar auch bekommen. Und auch uns ist der Sinn nicht ganz klar. Und so liegt der Brief ununterschieben hier noch rum.

Re: Brief vom Landesuntersuchungsamt

Verfasst: So 9. Apr 2017, 18:47
von sybille
Danke Steffen.
Vielleicht könnten die, die sich damit auskennen uns etwas dazu schreiben. Nach den Aktionen mit der Vogelgrippe bin ich solchen Dingen gegenüber sehr misstrauig.