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Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 10:49
von IngeE
Meine Mutter ist im Dezember verstorben, deshalb war ich für zwei Wochen in Deutschland. Ich habe versucht, so viel wie möglich zu regeln und aufzuräumen. Sie hatte ihren Mietvertrag sowieso schon zum 31.1.gekündigt, da sie in eine altersgerechte Wohnung umziehen wollte.
Sperrmüll und Möbel ausräumen habe ich natürlich zwischen Weihnachten und Neujahr nicht mehr hinbekommen. Das haben die wirklich sehr hilfsbereiten Nachbarn, denen ich den Wohnungsschlüssel gegeben hatte, erledigt.
Mein Onkel wollte nun den Vermieter um Abnahme bitten und auch die Schlüssel abgeben, da meinte der, er würde auf Renovierung der Wohnung bestehen.
Im Mietvertrag steht zum Beendigen des Mietverhältnisses, dass die Wohnung sauber und ordentlich zu übergeben ist.
Der Vermieter beruft sich auf eine "Schönheitsklausel", das bestimmte Räume in bestimmten Intervallen zu renovieren sind. Ich weiss natürlich nicht, wann welche Räume renoviert wurden und wie das dokumentiert wurde.
Ach ja, der Vermieter hat sich den Wohnungsschlüssel von den Nachbarn geben lassen und das Haus ist inzwischen verkauft- soweit ich weiss ist am 28.1. Uebergabe.
Wie soll ich an das Problem herangehen? Die Miete wird ja per Einzug erhoben und wenn der Vermieter.......
Ich bin in DE leider nicht mehr informiert bei solchen Sachen.
Liebe Grüsse
Inge
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 11:22
von 65375
Wenn das Konto Deiner Mutter noch besteht, sofort auflösen. Wenn Du bei der Bank ein Konto halten willst, eröffne ein neues. Haben wir bei meinem Vater so gemacht, um weiterlaufende Abbuchungen zu stoppen. Wer danach berechtigt mahnt, kriegt eine Überweisung.
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 11:31
von IngeE
Geht leider nicht, da noch kein Erbschein vorliegt und das Konto dicht ist.
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 11:49
von Manfred
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 12:06
von Reisende
lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen.
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 13:12
von Benutzer 3991 gelöscht
Der Vermieter kann seine Ansprüche nur aus der Erbschaft einfordern, wenn nix da ist, kann er sich brausen. Wenn der Vertrag noch dazu schon gekündigt war, kann er auch nix einziehen. Frag den Notar, der die Verlassenschaft abhandelt.
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 13:50
von IngeE
Erstmal, da ist kein Notar dazwischen. Ich bin das einzige Kind und habe einen Erbschein beantragt, weiss aber nicht, wann der kommt.
Ich war zusammen mit meiner Tochter, die kontoberechtigt ist, bei der Raiffeisenbank um das Konto aufzulösen. Die Bankangestellte hat sich nach Rücksprache mit ihrem Chef geweigert ,das zu tun, da ja noch laufende Einzugsermächtigungen da sind.
Derzeit bekomme ich von der Bank nicht einmal Auskunft, was alles so auf dem Konto passiert.
Ich will mit dem Vermieter ja im Guten auseinanderkommen, sehe aber nicht ein, dass ich die Bruchbude auch noch renovieren muss. Alle Modernisierungen, wie Badeinbau , Gasheizungseinbau etc. hat hat meine Mutter selbst bezahlt.
Im Mietvertrag gibt es eine Klausel zu Schönheitsreparaturen. Wenn sich jemand damit auskennt, ich schicke es gern zu.
So, von meinem Empfinden her, was natürlich nichts mit Gesetzen zu tun hat, kann der Vermieter doch nicht mehr am Ende des Mietverhältnisses verlangen, als am Anfang da war. Und die Bausubstanz wird auch älter und schlechter. Das Haus ist auf Eichenpfählen gebaut und seitdem der Grundwasserspiegel sinkt, faulen die Pfähle und das Haus verzieht sich.
Liebe Grüsse
Inge
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 14:15
von Benutzer 3991 gelöscht
IngeE hat geschrieben:Erstmal, da ist kein Notar dazwischen.

Bei uns geht das gar nicht ohne Notar. Bevor die Verlassenschaft abgehandelt ist, darfst nicht mal was angreifen ohne Erlaubnis. Der guckt erstmal ob irgendwo ein Testament aufliegt, und wenn du eines hast, muss er die Ansprüche prüfen, die Vermieter, oder wer immer, stellen. Meine Mutter durfte nach dem Tod meines Vaters nichtmal mit dem Auto fahren, das auf ihn gemeldet war.
Ich habe die Wohnung meines Mannes nach seinem Tod auch geräumt und im Nachhinein erfahren, hätte ich gar nicht müssen, da ich nicht Vertragspartner war, offiziell nix da ist und keinerlei Regress auf mich möglich ist.
Vielleicht schaltest du einen Notar ein, die sagen dir sehr klar was Sache ist.
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 14:28
von Reisende
abbuchungen vom konto und rechte des vermieters sind getrennt zu betrachten.
wenn deine tochter bzgl des kontos verfügungsberechtigt ist, kann sie die lastschrifteinzugsermächtigung widerrufen. fertig ist die laube.
wenn sich die bank verweigert, teilt denen schriftlich mit, dass ihr sie für alle folgenden abbuchungen durch den vermieter haftbar haltet.
was schönheitsreparaturen etc angeht, so gibt es allgemeine regeln, und das, was deine mutter im mietvertrag individuell vereinbart hat.
kann der Vermieter doch nicht mehr am Ende des Mietverhältnisses verlangen, als am Anfang da war
wenn sie sich vertraglich damit einverstanden erklärt hat, kann er das sehr wohl.
also lies die Klausel gründlich durch.
wenn du meinst, dass die klausel gegen die guten sitten verstoßen könnte, musst du das ggf prüfen lassen. das übersteigt aber deutlich die kompetenz der leute in einem forum wie diesem. sowas fällt unter rechtsberatung, und das dürfen in dtl nur zugelassene anwälte.
Re: Mietfrage- wie soll ichs angehen
Verfasst: Fr 22. Jan 2016, 14:33
von 65375
IngeE hat geschrieben:Erstmal, da ist kein Notar dazwischen. Ich bin das einzige Kind und habe einen Erbschein beantragt, weiss aber nicht, wann der kommt.
Ich war zusammen mit meiner Tochter, die kontoberechtigt ist, bei der Raiffeisenbank um das Konto aufzulösen. Die Bankangestellte hat sich nach Rücksprache mit ihrem Chef geweigert ,das zu tun, da ja noch laufende Einzugsermächtigungen da sind.
Derzeit bekomme ich von der Bank nicht einmal Auskunft, was alles so auf dem Konto passiert.
Was ist denn das für eine blöde Begründung? darum geht es ja, die Einzugsermächtigungen auszubremsen. Und wenn das Konto nicht mehr besteht, ist die Bank ja raus. Die Gläubiger müssen sich dann direkt an die Erben wenden. Wieso setzt die Bank sich für die Gläubiger ein, aber nicht für ihre Kunden?!
Allerdings hatten wir einen Erbschein. Daß das so lange dauert, finde ich seltsam. Wir hatten den damals ganz schnell. War so ziemlich das einzige, was schnell ging.
ich will Dir ja nicht die Laune verderben, aber so, wie Du das schilderst, wirst Du da kaum ohne Anwalt rauskommen. Hört sich an, als würde der Vermieter drauf spekulieren, daß Du eh weit weg bist und lieber zahlst, als Dir den Ärger anzutun, Dich zu wehren.
@Lysistrata
Du bist in Ösi, oder? Bei uns in D braucht's keinen Notar, wenn sich die Erben einig sind.