Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung
Verfasst: Di 4. Nov 2014, 02:30
Hallo Online-Käufer,
hab da mal `ne Frage aus aktuellem Anlass:
ich habe in der Bucht bei einem Händler ein Kabel gekauft, 22 Meter um genau zu sein. Das Kabel ist ein NYM-O 4x 10mm2 und war in dem Angebot als "mehrdrähtig" bezeichnet. Das ist genau das, was ich gerade brauche, aber dummerweise war diese Angabe falsch, denn geliefert wurde ein Kabel mit Volldraht-Adern (was ich nicht brauchen kann), denn der Anbieter hat diese falsche Angabe übersehen. Wie sich später herausstellte, gibt es gar keine Kabel dieses Typs mit mehrdrähtigen Adern, was mir aber nicht bekannt war.
Ich dachte, das sei ein klarer Fall: falsche Beschreibung, also Ware und Geld wieder zurück.
Der Händler hat dann jedoch erst versucht mit mir zu diskutieren, weshalb denn das gelieferte Kabel nicht für meine Zwecke taugt und es schließlich abgelehnt, es zurück zu nehmen. Ein sonst übliches Widerrufsrecht im Online-Handel schließt er auch aus, weil das Kabel nach meiner Bestellung auf Länge geschnitten sei.
Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, sowohl was die fehlerhafte Beschreibung, als auch was die Meterware betrifft -
http://www.onlinehaendler-news.de/recht ... ossen.html
- aber einen entsprechenden Hinweis hat er nur sinngemäß mit der Aufforderung beantwortet, ihn zu verklagen (bezeichnenderweise ist er dabei ins "Du" verfallen
).
Ich habe also 2 Optionen:
1. Den Händler auf Wandelung verklagen, 2. Das Kabel wieder bei der Bucht verhökern und auf Verlustminimierung hoffen.
Einerseits geht es um ca. 100€ Streitwert, andererseits geht es um Widerstand gegen selbstherrliche Dreistigkeit (als ich erläuterte, dass es für mich entscheidend auf die Biegsamkeit des Kabels ankommt, weshalb ich Volldraht-Kabel nicht gebrauchen kann, schrieb er, dann hätte ich besser 4x1,5mm2 bestellen sollen
)
Wie würdet IHR Euch entscheiden, und warum?
Gruß
frodo
hab da mal `ne Frage aus aktuellem Anlass:
ich habe in der Bucht bei einem Händler ein Kabel gekauft, 22 Meter um genau zu sein. Das Kabel ist ein NYM-O 4x 10mm2 und war in dem Angebot als "mehrdrähtig" bezeichnet. Das ist genau das, was ich gerade brauche, aber dummerweise war diese Angabe falsch, denn geliefert wurde ein Kabel mit Volldraht-Adern (was ich nicht brauchen kann), denn der Anbieter hat diese falsche Angabe übersehen. Wie sich später herausstellte, gibt es gar keine Kabel dieses Typs mit mehrdrähtigen Adern, was mir aber nicht bekannt war.
Ich dachte, das sei ein klarer Fall: falsche Beschreibung, also Ware und Geld wieder zurück.
Der Händler hat dann jedoch erst versucht mit mir zu diskutieren, weshalb denn das gelieferte Kabel nicht für meine Zwecke taugt und es schließlich abgelehnt, es zurück zu nehmen. Ein sonst übliches Widerrufsrecht im Online-Handel schließt er auch aus, weil das Kabel nach meiner Bestellung auf Länge geschnitten sei.
Die Rechtslage ist eigentlich eindeutig, sowohl was die fehlerhafte Beschreibung, als auch was die Meterware betrifft -
http://www.onlinehaendler-news.de/recht ... ossen.html
- aber einen entsprechenden Hinweis hat er nur sinngemäß mit der Aufforderung beantwortet, ihn zu verklagen (bezeichnenderweise ist er dabei ins "Du" verfallen

Ich habe also 2 Optionen:
1. Den Händler auf Wandelung verklagen, 2. Das Kabel wieder bei der Bucht verhökern und auf Verlustminimierung hoffen.
Einerseits geht es um ca. 100€ Streitwert, andererseits geht es um Widerstand gegen selbstherrliche Dreistigkeit (als ich erläuterte, dass es für mich entscheidend auf die Biegsamkeit des Kabels ankommt, weshalb ich Volldraht-Kabel nicht gebrauchen kann, schrieb er, dann hätte ich besser 4x1,5mm2 bestellen sollen

Wie würdet IHR Euch entscheiden, und warum?
Gruß
frodo