Hm, die Kleinen sind dabei doch ausdrücklich ausgenommen. Es geht um "große Anlagen - etwa für mehr als 15.000 Hennen, mehr als 600 Rinder oder mehr als 1500 Mastschweine". Das ist für mich zwar noch bäuerlich, aber nicht mehr kleinbetrieblich/kleinbäuerlich. Und es geht darum, dass Schlupflöcher, die genau die Großbetriebe genutzt haben, geschlossen werden.Oelkanne hat geschrieben:[Wenn das Gesetz werden würde was die Petition (und Peterle&Co) fordert wars das mit der Kleinbetrieblichen Tierhaltung.
Diese Anforderungen kann kein "Gemischtwarenladen" stemmen sondern nur der spezialisierte Großbetrieb.
Über das Verbot der Umwandlung von mindestens 5 Jahre altem Grünland in andere landwirtschaftliche Flächen mag man denken, was man will (Manfred hat ja schon of genug erläutert, warum das leider kontraproduktiv ist), aber der Rest klingt für mich jetzt nicht, als würde es für diejenigen, deren Ställe unterhalb dieser Grenze liegen, überhaupt irgendwas ändern.