Diebstahl im Gemüsegarten

Was halt nirgendwo passt
kleinesLicht
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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#51

Beitrag von kleinesLicht » Mi 5. Sep 2012, 22:23

@emil17

Beim Katasteramt bekommt man einen Liegenschaftsplan, wo die Flurstuecke eingezeichnet sind. Die Grundstuecke haben dort Nummern, Adressen gibt es da keine.

Ich hab dann ein bisschen im Internet rumgesucht und tatsaechlich gefunden, was ich suchte. Der Miniwald, der sich hier in unmittelbarer Naehe befindet ist ein Treuhandwald und ein noch kleineres Stueck Bundeswald und untersteht einem von 13 Forstaemtern um Leipzig. Ich rief also aufs Geratewohl an und hatte den Menschen fuer Presse- und Oeffentlichkeitsarbeit an der Strippe:

Ich: "Was muss ich tun, um an einen Leseschein zu kommen und brauche ich den ueberhaupt, weil ja im saechsischen Waldgesetz Holz lesen erlaubt ist?"
Er: "Was wollen sie denn mit dem Holz machen?"
Ich: "...??? In meinen Ofen stecken."
Er: "Sie wollen Brennholz machen?"
Ich: "Nein, ich moechte Leseholz sammeln. So nen duennen bis 16cm Ast krieg' ich bewegt, einen Stamm nicht und ne Kettensaege hab ich auch nicht."
Er: "Dann gehen sie zum Foerster, der weist ihnen eine Stelle zu, wo vom Holzmachen noch was zurueckgeblieben ist, grosse Aeste und Staemme. Kostet pro rm zwischen 10€ und 20€."
Ich: "Ok. Bevor wir uns hier festfahren, wuerden sie bitte noch einmal fuer mich definieren, was Leseholz ist?"
Er: "Das Holz, was im Wald liegt, bis zu einem gewissen Durchmesser und was eine Person aus dem Wald heraustragen kann."
Ich: "Muss ich das bis nach Hause tragen, oder kann ich das vor dem Wald in mein Auto packen?" :haha:
Er: "Wo wohnen sie denn?" - "Flughafen" - "Dort gibt es doch keinen Wald?"
Ich: "Wieso sehe ich dann einen und Wieso ist der dann in der Karte als Treuhandwald und Bundeswald zu ihrem Forstbezirk zugehoerig eingezeichnet?"
Er: "Oh, mit Treuhandwald und Bundeswald kenne ich mich nicht aus."
Ich: "Hm, die sind aber eine Unterart zum Staatswald und fuer den sind sie ja zustaendig!"
Er: "Aeh, ja, hm... Ich geb ihnen mal eine Telefonnummer..."

:haha: Ich liebe es, wenn ein Tag lustig beginnt!
viele Grüße
ein kleines Licht

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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#52

Beitrag von emil17 » Do 6. Sep 2012, 10:09

kleinesLicht hat geschrieben: Beim Katasteramt bekommt man einen Liegenschaftsplan, wo die Flurstuecke eingezeichnet sind. Die Grundstuecke haben dort Nummern, Adressen gibt es da keine.
Selbstverständlich haben die die Adressen der Besitzer. Nur stehen die nicht auf dem Plan, sondern auf einer Liste, wo auch die Fläche und die Art ausgewiesen wird. Muss man halt verlangen. Die geben Dir nicht eine Liste aller Besitzer, sondern nur von denen, die dich interessieren.

"Gemeinde Hinterkleinheim, Plan 17, Parzelle No. 12345, 847 m2, davon 400m2 Wald, 120m2 Platz, 327 m2 Wiese, Besitzer Helmut Mustermann, Hinterkleinheim 1/2, Margarete Köppel-Mustermann, Vorderkleinheim 1/2" Im fiktiven Beispiel gäbe es zwei Besitzer. Dann stehen da noch die Steuerwerte (Preis pro m2), die aber mit dem Marktwert nichts zu tun haben.

Im Grundbuch findest Du dagegen unter der Nummer Hinterkleinheim, Plan 17, Parzelle No. 12345 nebst allfälligen Servituten eine Liste aller Vorbesitzer und das jeweilige Datum sowie der Verweis auf die Handänderungsurkunden. Damit kannst Du z.B. nachforschen, wozu und von wem wann ein vorhandenes Wegrecht begründet wurde oder, praxisnäher, ob das Wegrecht den Begünstigten tatsächlich zu dem berechtigt, was er zu dürfen glaubt.

Wird ja auch gebraucht, um herauszufinden, wem man die Steuerrechnung schicken oder wen alles man begrüssen muss, wenn z.B. eine Überlandleitung geplant ist. Ebenfalls im Katasteramt bzw. beim nachgeschalteten Geometer kann man erfragen, in welcher Zone das Grundstück liegt, oder die genauen Koordinaten eines vermissten Grenzsteines bestimmen. Für solche Anliegen wären die Planungsämter beim Grundbuch an der falschen Adresse.

In aller Regel ist es ein geographisches Informationssystem, das diese Daten beim Kataster/Geometer verwaltet und nachführt. Mit der Adresse des Besitzers und Nummer des Flurstücks kannst du dann dem Besitzer mitteilen, von welchem seiner Ländereien du sprichst.


Wenn Du einene Flecken Land kaufen willst, brauchst Du alles:
Den Plan, um zu wissen, wo das Grundstück liegt und seine Grenzen verlaufen
Den Katastereintrag, für die genaue Fläche und die Besitzer
Den Grundbuchauszug, damit erstens klar ist, dass es ausser den Besitzern, die im Kataster aufscheinen, keine weiteren gibt (ist bei komplizierten Erbteilungsangelgenheiten oft nicht selbstverständlich), dass die Leute, die sich als Besitzer aufführen, auch tatsächlich die Besitzer sind (auch das ist manchmal nicht so, z.B. wenn der Sohn die Ländereien des dementen Vaters verkaufen will), und ob Servitute vorhanden sind.

Zusätzlich und unabhängig davon gibt es Kataster über Altlasten, sowie die Zonen- und Bebauungsvorschriften der Gemeinde. Diese werden oft nur als übergelagerte Pläne vorliegen - sonst müsste ja bei jeder Zonenänderung alle Kataster- und Grundbucheinträge geändert werden. Wenn also Dein land aus der Landwirtschafts- in die Bauzone kommt, ändert sich im Kataster und im Grundbuch nichts.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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