Diebstahl im Gemüsegarten

Was halt nirgendwo passt
Adjua
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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#41

Beitrag von Adjua » Di 4. Sep 2012, 21:10

Hat mir unlängst ein Anwalt gesagt. Steht angeblich in der Verfassung.

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emil17
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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#42

Beitrag von emil17 » Di 4. Sep 2012, 22:05

Burggraf hat geschrieben:Emil,paß nur auf das du wegen dem Schwarzpulver keinen Ärger bekommst,wenn du den passenden Schein nicht hast
Du bleibst ohne Probleme, wenn der Dieb den Klauschein nicht vorweisen kann :lol:
Adjua hat geschrieben:In Österreich hast Du das Recht, soviel Brennholz in jedem Wald zu sammeln, wie Du selbst aus dem Wald raustragen kannst. Ausserdem liegt bei uns eh mehr rum, kein Mensch sammelt ...
Ja, Holz klauben ist eben Arbeit. Aber ein schöner Scheiterstapel am Wegrand wird gern genommen.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#43

Beitrag von kleinesLicht » Mi 5. Sep 2012, 00:11

Das ist echt kompliziert. Sachsens Waldrecht sagt auch, dass Lesen statthaft ist. Nur, woher weiss ich, welcher Staatswald und welcher ein privater ist?
viele Grüße
ein kleines Licht

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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#44

Beitrag von Adjua » Mi 5. Sep 2012, 00:17

Grundbuch?

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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#45

Beitrag von kleinesLicht » Mi 5. Sep 2012, 08:25

Einsichtnahme ist nur bei berechtigtem Interesse gestattet, z.B. Kauf und dgl.
viele Grüße
ein kleines Licht

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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#46

Beitrag von Adjua » Mi 5. Sep 2012, 09:29

Das würde mich jetzt wundern, das gilt bei uns für das Melderegister, aber nicht fürs Grundbuch, das GB ist öffentlich.
Wenn ich irgendwo sammeln will, würde ich einfach fragen - auch wenn ich das Recht dazu hätte, es ohne Fragen zu machen. Meistens wissen die Anrainer, was wem gehört, und dann geht man einfach zum Bauern, fragt, und bedankt sich, kostet ja nichts.

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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#47

Beitrag von Theo » Mi 5. Sep 2012, 09:54

Adjua hat geschrieben:Das würde mich jetzt wundern, das gilt bei uns für das Melderegister, aber nicht fürs Grundbuch, das GB ist öffentlich.
Bei uns nicht, auch wenn es Dich wundert.
Gruß
Theo

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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#48

Beitrag von emil17 » Mi 5. Sep 2012, 11:41

Das Grundbuch ist öffentlich für den, der berechtigtes Interesse hat, also Käufer, Gläubiger, Parteien bei Rechtsstreitigkeiten usw.
Es ist vor allem öffentlich in dem Sinne, dass der Einwand, etwas nicht zu wissen oder nicht gewusst zu haben, was im Grundbuch steht, vor Gericht nichtig ist.
Man kann also nicht beispielsweise einen Kaufvertrag rückabwickeln mit dem Einwand "ich wusste nicht, dass da Wegrechte drauf sind". Entweder stehen diese im Grundbuch, dann hätte der Käufer es bei üblicher Aufmerksamkeit wissen können, oder sie stehen nicht drin, dann sind sie nicht verbindlich. Ein Hauptgrund, warum es ein Grundbuch gibt.

Für schlichte Auskünfte "wem gehört der Grund da und da" gibts das Kataster (heisst in D oder A vermutlich anders), das wäre in dem Falle die richtige Adresse.
Auch wenn ich ein Haus kaufen will, das ich gesehen habe, gehe ich zuerst zum Kataster und nicht aufs Grundbuchamt, um den Namen und die Adresse des Besitzers zu erhalten.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#49

Beitrag von Adjua » Mi 5. Sep 2012, 12:43

Aha, ich dachte nicht, dass .de und .at in der Beziehung unterschiedlich sind. Bei uns ist es tatsächlich öffentlich, man kann sich per E-Mail einen Auszug schicken lassen, ohne Begründung. Hab ich auch schon gemacht.

http://www.justiz.gv.at/internet/html/d ... 04.de.html

Manfred

Re: Diebstahl im Gemüsegarten

#50

Beitrag von Manfred » Mi 5. Sep 2012, 12:52

kleinesLicht hat geschrieben:Das ist echt kompliziert. Sachsens Waldrecht sagt auch, dass Lesen statthaft ist. Nur, woher weiss ich, welcher Staatswald und welcher ein privater ist?
Einfach beim nächsten Forstamt fragen. Die sind für die staatlichen Wälder zuständig und können dir sicher sagen, ob und wo und was du sammeln darfst.
Die Leserechte gelten meist nur für abgefallende Äste ect. bis zu einer gewissen Stärke.

Wenn du stärkes Holz willst, gibt es oft die Möglichkeit zur Eigenwerbung. D.h. der Förster weist dir ein Waldstück zu in dem Brennholzbäume markiert sind oder wo Wald eingeschlagen wurde und noch Restholz rumliegt und du kannst das Brennholz auf der Fläche ernten.
Dass kostet dann ein paar Euro, je nach Gegend wird pro Raummeter oder pro Flächenlos abgerechnet. Flächenlose werden oft auch versteigert. Die flachen Ecke mit guter Zufahrt gehen meist deultich teurer weg als Hanglagen mit schlechter zufahrt. D.h. Je besser man ausgerüstet ist (kleiner Traktor statt Auto) und je mehr man sich körperlich anstrengen mag, desto billiger kommt man ans Holz.

Unser Forstamt hier verlang zur Zeit 10 Euro pro Raummeter. Meist schätz der Förster die Menge auf der Fläche grob ab (zum Vorteil des Selbstwerbers). Mann kann das Holz aber auch stapeln und vermessen lassen. Alles bei der Arbeit anfallende Brennholz unter 8 cm Durchmesser kann zusätzlich kostenfrei mitgenommen werden (Giebel, Äste etc.). In der Regel wird aber ein Motorsägenschein verlangt, als Beleg für eine gewisse Grundausbildung im sicheren Umgang mit dem Werkzeug.
Da die Förster in letzter Zeit öfter Probleme mit unzuverlässigen Hobby-Eigenwerbern haben, die die ihnen zugewiesene Fläche z.B. nicht vollständig durcharbeiten, vergeben Sie die Arbeit zunehmen an Lohnunternehmer und lassen Hackschnitzel machen. Das ist in der Summe billiger, als mit eigenem Personal Flächen nachzuputzen, wo sich ein Selbstwerber die paar besten Brennholzstücke rausgepickt hat.

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