Adjua hat geschrieben: Kann man sowas ohne Baugenehmigung bauen?
Man KANN ALLES ohne Baugenehmigung bauen, - die Frage ist nur, ob es stehen bleiben darf
Ich weiß ja nicht, wie`s bei Dieter im Dorf ist, aber HIER wird bei solchen "kleineren" Baumaßnahmen nicht erst groß gefragt.
Vieles im Bereich Gartenhütten etc. ist auch in gewissen Grenzen genehmigungsfrei, aber im Bereich der Grenzbebauung gerade zwischen Wohnhäusern gibt es eigentlich brandschutztechnische Gründe, dort einen Raum frei zu lassen, damit die Feuerwehr im Brandfall von allen Seiten `drankommt.
Was die Baulast betrifft, so stellt sie ja eigentlich eine baurechtliche Verschiebung der Grundstücksgrenze dar. Der Carport steht baurechtlich (nicht eigentumsrechtlich) sozusagen auf Dieters Grundstück.
Ich nehme an, der Grund für die Baulast war eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im Gebäude von Dieter.
Wenn das zutrifft, geht es eben genau um die Lichtverhältnisse in den neu genutzten Räumen, die nun abgeschattet sind, und nicht um Brandschutz, also ist der Carport nicht zulässig.
Klar, das Bauamt müsste selbst tätig werden und hat ja wohl auch einen Brief geschrieben, möglicherweise mit Fristsetzung für den Rückbau etc., aber vielleicht kennt der Nachbar auch den Sachbearbeiter, und der Vorgang landet irgendwie immer wieder ganz unten im Stapel...
Nachfrage beim Bauamt, ggf. Beschwerde wegen Untätigkeit, oder mal mit dem Bürgermeister sprechen, das geht Alles irgendwie irgendwann weiter, aber einen Feind als Nachbarn wird Dieter so oder so haben.