Hallo Thomas
und vielen Dank für deinen Aufwand!
Zum Impressum bzw. Anbieterkennzeichnung nach TelDienstges. kommt man (wenn mal fertig) mit der Schaltfläche GeBITtech. Wird vielleicht mal Impressum heißen.
Zudem ist das Impressum am Seitenende aufgeführt.
Die Anbieterkennzeichnung lasse ich von Janolaw machen wie bei meinen anderen Seiten auch.
Banner hat die nachgefragte Seite nicht?
Gruß
Peter
Brauche Hilfe, neues Webdesign
Re: Brauche Hilfe, neues Webdesign
Das muß Impressum heißen. Und die AGBs müssen extra sein. Dazu ein extra Passus zur Beilegung von Online-Streitigkeiten.
Es gibt ganze Heerscharen von Abmahn-Anwälten, die das WWW nach solchen Mängeln durchforsten und kostenpflichtig abmahnen.
Ich hab jetzt seit 12 Jahren Online-Shops am Laufen, da muß man bei der Rechtssicherheit extrem aktuell am Ball bleiben.
Als Beispiel unser aktuelles Impressum/AGBs:
(vom Anwalt abgenickt...)
http://relikte-der-geschichte.de/agb
http://relikte-der-geschichte.de/impressum
Es gibt ganze Heerscharen von Abmahn-Anwälten, die das WWW nach solchen Mängeln durchforsten und kostenpflichtig abmahnen.
Ich hab jetzt seit 12 Jahren Online-Shops am Laufen, da muß man bei der Rechtssicherheit extrem aktuell am Ball bleiben.
Als Beispiel unser aktuelles Impressum/AGBs:
(vom Anwalt abgenickt...)
http://relikte-der-geschichte.de/agb
http://relikte-der-geschichte.de/impressum
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- Peterle
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Re: Brauche Hilfe, neues Webdesign
Hallo Thomas,
das muss nicht sondern darf mittlerweile Impressum heißen
Es darf natürlich auch "Anbieter" oder "Anbieterkennzeichnung" oder "Kontakt" oder "Wir über uns" oder so heißen.
Nur am Seitenende ist aber zu wenig.
AGB braucht man nicht, dann handelt man nach BGB. Das kann aber zum Nachteil sein.
Ich richte mich nur an B2B, da sind mir die meisten Dinge schnuppe, da die Gegenseite Vollkaufmann ist. Rücknahme gibt es nicht (Pacta sunt servanda).
Alles andere ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten.
Gruß
Peter
das muss nicht sondern darf mittlerweile Impressum heißen

Es darf natürlich auch "Anbieter" oder "Anbieterkennzeichnung" oder "Kontakt" oder "Wir über uns" oder so heißen.
Nur am Seitenende ist aber zu wenig.
AGB braucht man nicht, dann handelt man nach BGB. Das kann aber zum Nachteil sein.
Ich richte mich nur an B2B, da sind mir die meisten Dinge schnuppe, da die Gegenseite Vollkaufmann ist. Rücknahme gibt es nicht (Pacta sunt servanda).
Alles andere ist im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung enthalten.
Gruß
Peter