Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?

Was halt nirgendwo passt
Antworten
IngeE
Beiträge: 380
Registriert: Di 21. Mai 2013, 19:15
Wohnort: 500km nördlich vom Wendekreis des Steinbocks in Namibia

Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?

#1

Beitrag von IngeE » Di 20. Jan 2015, 00:10

Meiner allerbesten und auch einzigen Freundin Rosi ist gekündigt worden mit der Begründung, sie hätte ihre Chefin beleidigt. Keine Zeugen.
Rosi arbeitet seit fast zehn Jahren in Asylbewerberheimen, die von den Maltesern getragen werden.
Ist das so rechtens?
Ich kenne Rosi seit mehr als 50 Jahren. Wir waren damals 3./4. Klasse und sie lebte mit jüngerem Bruder und Vater - die Mutter war verstorben - auf einem Bauernhof im Nachbardorf. Im Laufe der Zeit wurde der Hof dann meine zweite Heimat, Rosi meine allerbeste Freundin und ihr Vater mein Vizevater.
Sie hat, seit sie Kind war, hart gearbeitet und verantwortungsvoll gearbeitet.
Und nun sowas.
Meine erste Reaktion war ja, Röslein, lass mal sein und mach nun endlich alles das, was du schon immer tun wolltest, bist ja schliesslich 60.
Aber der Stachel, ungerecht behandelt zu sein, bleibt ja.
Bleiben also viele Fragen.
Wie würdet ihr an die Sache herangehen, wie ist eigentlich die Rechtslage, wer wäre Ansprechpartner....... und ....?
Liebe Grüsse
Inge

bienengarten
Beiträge: 331
Registriert: Mi 24. Jul 2013, 17:48

Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?

#2

Beitrag von bienengarten » Di 20. Jan 2015, 00:45

Hallo

Wieso sollte für die Malteser nicht das deutsche Arbeitsrecht gelten?
Ansprechpartner wäre wohl am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht da ich mal davon ausgehe
das es keinen Betriebsrat gibt.Sollte sie in einer Gewerkschaft Mitglied sein kann sie auch dort
Hilfe in Anspruch nehmen .
Wenn es keine Zeugen für die Vorwürfe gibt hat sie meiner Meinung nach gute Aussichten Recht
zu bekommen.

Gruß Dieter
Der Weg zur Quelle führt gegen den Strom.....

Olaf
Beiträge: 13594
Registriert: Mi 4. Aug 2010, 14:25
Familienstand: glücklich verheiratet
Wohnort: Havelland BRB

Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?

#3

Beitrag von Olaf » Di 20. Jan 2015, 08:43

Moin Inge,
als kirchliche Einrichtung sollten die eigentlich eine Mitarbeitervertretung haben. Das ist dem Betriebsrat vergleichbar und in dem Fall mit Sicherheit der erste Ansprechpartner.
Das Arbeitsrecht bzw. Kündigungsschutz basiert auf den AVR. Die muss ihr mindestens die Personalabteilung zur Verfügung stellen.
LG
Olaf
Wieso sollte für die Malteser nicht das deutsche Arbeitsrecht gelten?
Bei Kirchens ist schon alles etwas eigen, man hat ja auch keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Dienstvertrag und einen Dienstherren und der Mond wird mit der Stange weitergeschoben. :mrgreen:
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.

Benutzeravatar
Waldläuferin
Beiträge: 1502
Registriert: Do 5. Aug 2010, 14:58
Wohnort: da, wo die Häuser am höchsten sind

Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?

#4

Beitrag von Waldläuferin » Di 20. Jan 2015, 17:49

Hast ne PN
Fertig ist besser als perfekt.

Benutzeravatar
MeinNameistHASE
Moderator
Beiträge: 1226
Registriert: So 17. Apr 2011, 19:51
Familienstand: Single
Wohnort: Zwischen Monte Kali und Wasserkuppe in der Rhön

Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?

#5

Beitrag von MeinNameistHASE » Di 20. Jan 2015, 18:17

Die Malteser sind an sich ein selbstständige Organisation, unterstehen aber als Arbeitgeber meistens einer Diözesanverwaltung des Bistums. Erster Ansprechpartner in solchen Fällen ist hier die Mitarbeitervertretung des Bistums im Generalvikariat. Oft gibt es sogar in den Betrieben einzelne Personen, die dieser Vertretungsgruppe angehören.

lg Jonas
Ich verlasse mich auf meine Sinne: Irrsinn, Wahnsinn und Blödsinn!

Johanna
Beiträge: 17
Registriert: Sa 12. Nov 2011, 19:19

Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?

#6

Beitrag von Johanna » Mi 21. Jan 2015, 16:46

Hallo,

auf jeden Fall soll sie zur MAV (MUSS es in so großen Firmen geben) gehen und erstmal nichts unterschreiben, wenns nicht zu spät ist. Man kann nicht so einfach verhaltensbedingt kündigen. Es muss zwei Mal wegen des selben Grundes (!) abgemahnt worden sein, dann kann beim dritten Mal gekündigt werden. Es sei denn sie hätte etwas "wirklich Schlimmes" getan (jemanden gefährdet/ grob fahrlässig gehandelt, nicht zum Dienst erschienen,...).
Zur Not wirklich zum Anwalt gehen, gerade wenn es keine Zeugen und keine anderen Probleme im Verhalten des MA gibt, bekommt immer der Mitarbeiter recht. Ich kann aus Arbeitgebersicht sagen (Personalabteilung Diakonie) sagen, dass es unheimlich schwer ist einen Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnungen außerhalb der Probezeit zu kündigen. Falls sie eine Rechtschutzversicherung hat, am besten gleich beraten lassen und dem Arbeitgeber Paragraphen nennen. Das macht immer Eindruck. Je nachdem wie lange sie dort arbeitet und welchen AVR die Malteser angehören, kann sie sich zumindest ne schöne Abfindung einklagen, wenn sie nicht mehr dort arbeiten möchte ;) .

Liebe Grüße

Johanna
„Wer A sagt, der muß nicht B sagen. Er kann auch erkennen, daß A falsch war.“ - Bertolt Brecht

IngeE
Beiträge: 380
Registriert: Di 21. Mai 2013, 19:15
Wohnort: 500km nördlich vom Wendekreis des Steinbocks in Namibia

Re: Gilt das Arbeitsrecht auch für Maltesereinrichtungen?

#7

Beitrag von IngeE » Do 22. Jan 2015, 23:21

Erst einmal ganz herzlichen Dank für die Hilfe. Ich habe es Röslein weitergegeben und ich hoffe, es hilft.
Liebe Grüsse
Inge

Antworten

Zurück zu „Sonstiges“