
Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung
Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung
Ähhh-ich bin ja selber Händler;aber ich versuche,eventuelle Unstimmigkeiten diskret zu regeln. Ich hab schon einige Mitbewerber erlebt,die ihr Recht einklagen oder aussitzen wollten--Kunden mögen sowas garnicht und im Zeitalter von Foren und Fratzenbuch ist dein Ruf sekundenschnell und dauerhaft nachhaltig ruiniert. 

Optimismus ist,bei Gewitter in einer Kupferrüstung auf dem höchsten Berg zu stehen und "Scheiß Götter!" zu rufen...
Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung
Thomas74 hat geschrieben:Ähhh-ich bin ja selber Händler;aber ich versuche,eventuelle Unstimmigkeiten diskret zu regeln. Ich hab schon einige Mitbewerber erlebt,die ihr Recht einklagen oder aussitzen wollten--Kunden mögen sowas garnicht und im Zeitalter von Foren und Fratzenbuch ist dein Ruf sekundenschnell und dauerhaft nachhaltig ruiniert.

Ausserdem muss ich mir wohl eine Mitschuld eingestehen, denn ich habe, entgegen meiner sonstigen Praxis, gerade in diesem Fall nicht VOR der Bestellung die negativen Bewertungen gelesen

Materiell habe ich ja auch keinen Schaden, denn das falsche Kabel ist den gezahlten Preis ja wert, und es findet sich ggf. bestimmt Jemand, der ihn mir dafür auch wieder gibt.
Also nochmal Danke für die Hinweise, habe auf jeden Fall wieder was gelernt

Gruß
frodo
- emil17
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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung
Das verstehe ich nun gar nicht - wenn du ein Klo bestellst und eine Badewanne geliefert wird zu einem fairen Badewannen-Preis, dann nützt dir die Ware ja nichts.frodo hat geschrieben: Materiell habe ich ja auch keinen Schaden, denn das falsche Kabel ist den gezahlten Preis ja wert, und es findet sich ggf. bestimmt Jemand, der ihn mir dafür auch wieder gibt.
nach Schweizer Recht wären Warenbeschreibungen zugesicherte Eigenschaften, für deren Vorhandensein (Litze statt Volldraht) bzw. Nichtvorhandensein (unfallfrei) der Verkäufer haftet.
Da bist du schon auch in der Pflicht, denn 10 mm2 ist ein Draht mit 3.5 mm Durchmesser. Sowas ist schon sausteif und kaum zu verlegen.frodo hat geschrieben:Das Kabel ist ein NYM-O 4x 10mm2 und war in dem Angebot als "mehrdrähtig" bezeichnet. Das ist genau das, was ich gerade brauche, aber dummerweise war diese Angabe falsch, denn geliefert wurde ein Kabel mit Volldraht-Adern (was ich nicht brauchen kann), denn der Anbieter hat diese falsche Angabe übersehen.
Zudem ist die Angabe missverständlich: 4x10 sind 4 Drähte, also mehrdrätig.
--> bei solchen Dingen entweder im Fachhandel kaufen (die sind kundig und kennen sich in den Kabelbezeichnungen aus) oder Ware auf Sicht kaufen oder nur bieten wenn die Bezeichnungen eindeutig sind, oder ein Makrofoto nachfordern und wenns nicht kommt eben nicht mitbieten. Es hat eben viele halbkundige Verkäufer, die z.B. den Unterschied zwischen SDS-plus und SDS-max nicht kennen oder nicht mitteilen können, ob der angebotene Werkstattstaubsauger einen Beutel braucht oder nicht, und unfähig sind, Bilder der Ware einzustellen, wo man solche Details sieht.
So im Stil:
"Braucht der Sauger Filterbeutel?"
"Es sind keine dabei" -->also auf Grund von Hersteller und Modellbezeichnung per google rausfinden, ob dem so ist oder nicht.
"Welcher Hersteller und Typ?" "230V und da ist so ein Symbol mit einem Doppelquadrat, weiss nicht welche Marke das ist, aber er saugt super"
"Bitte Foto vom Hersteller- und Typenschild?" "Sieht man auf Bild 2" - ja, dass irgend ein Etikett da klebt, aber ich möchte gerne lesen können was da draufsteht, und das gibt das Bild nicht her, denn da ist noch die halbe Garage mit drauf.
--> Bei sowas biete ich nicht mehr, sonst werde ich stolzer Besitzer eines Dingens das ich nicht will.
Der Ärger bei Falschlieferung steht in keinem Verhältnis zur gesparten Kohle, aber das weisst du ja inzwischen selber.
Auf jeden Fall aufgrund der Auktionsnummer die Verkaufsanzeige sichern (als pdf), brauchst du als Beweismaterial.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.
Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung
Guten Abend Emil,
schönen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag!
Aber:
die Kabelbezeichnung ist NICHT missberständlich:
4x 10mm2 sind 4 ADERN mit jeweils 10 mm2 Adernquerschnitt, wobei die einzelnen Adern ein- oder mehrDRÄHTIG sein können.
Die Adern waren klar als MEHRDRÄHTIG beschrieben, der Händler hat den Fehler in seiner Beschreibung ja auch nicht bestritten, aber sich trotzdem geweigert, die Ware zurück zu nehmen mit der Begründung, dass 4x10mm2 MEHRDRÄHTIG gar nicht hergestellt wird.
DAS wusste ich allerdings nicht - ist aber auch nicht meine Verpflichtung, - seine ist es jedoch, die Konsequenzen für seine Fehler zu tregen.
Das Problem bei eindrähtig oder auch Volldraht ist die Steifigkeit, die das Verlegen sehr mühsam macht, darum wollte ich ja mehrdrähtiges Kabel.
Inzwischen habe ich mir 1x 10mm2 mehrdrähtiges Kabel besorgt, als EINZELader, davon verlege ich dann 4 Stück im Kabelkanal und fertig.
Das 4x10mm2 Volldraht-Kabel ist für DIESEN Zweck für mich z.Zt. nicht zu gebrauchen, und es entspricht nicht dem Angebot, aber das Kabel ist deswegen ja nicht WERTLOS. Es ist zwar ärgerlich, aber nur ein geringer oder garkein materieller Schaden.
Das ist eben immer noch etwas Anderes als z.B. bezahlte aber nicht gelieferte Ware (ist mir auch schon passiert), da ist die Toleranzschwelle eine Andere (und ich habe damals nach einigem Aufwand meine Ware auch bekommen).
Gruß
frodo
schönen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag!

Aber:
die Kabelbezeichnung ist NICHT missberständlich:
4x 10mm2 sind 4 ADERN mit jeweils 10 mm2 Adernquerschnitt, wobei die einzelnen Adern ein- oder mehrDRÄHTIG sein können.
Die Adern waren klar als MEHRDRÄHTIG beschrieben, der Händler hat den Fehler in seiner Beschreibung ja auch nicht bestritten, aber sich trotzdem geweigert, die Ware zurück zu nehmen mit der Begründung, dass 4x10mm2 MEHRDRÄHTIG gar nicht hergestellt wird.
DAS wusste ich allerdings nicht - ist aber auch nicht meine Verpflichtung, - seine ist es jedoch, die Konsequenzen für seine Fehler zu tregen.
Das Problem bei eindrähtig oder auch Volldraht ist die Steifigkeit, die das Verlegen sehr mühsam macht, darum wollte ich ja mehrdrähtiges Kabel.
Inzwischen habe ich mir 1x 10mm2 mehrdrähtiges Kabel besorgt, als EINZELader, davon verlege ich dann 4 Stück im Kabelkanal und fertig.
Das 4x10mm2 Volldraht-Kabel ist für DIESEN Zweck für mich z.Zt. nicht zu gebrauchen, und es entspricht nicht dem Angebot, aber das Kabel ist deswegen ja nicht WERTLOS. Es ist zwar ärgerlich, aber nur ein geringer oder garkein materieller Schaden.
Das ist eben immer noch etwas Anderes als z.B. bezahlte aber nicht gelieferte Ware (ist mir auch schon passiert), da ist die Toleranzschwelle eine Andere (und ich habe damals nach einigem Aufwand meine Ware auch bekommen).
Gruß
frodo
- emil17
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- Registriert: Di 21. Sep 2010, 08:07
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Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung
Frodo,
schön wenn du es so siehst. Der andere sieht es genau so klar nur eben anders. Das ist ja da Leidige an den Rechtsstreitigkeiten.
Falls es dich nicht stört, dass du nun auch noch Kabelhändler geworden bist, ist dir ja tatsächlich kein Schaden entstanden.
Ich würde hier kompromisslos auf Falschlieferung beharren: gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellung. Bei dir (Adresse ...) zu Arbeitszeiten abzuholen. Zur Beanstandung kommt eine Kopie der Artikelbeschreibung, mit Markierstift hervorgehoben was die Abweichung ist.
Aus höhere Warte hast du trotzdem verloren, selbst wenn du nun das Kabel ohne grossen Verlust weiter verkaufen oder anders verwenden kannst: Zeit, Ärger, Papierkrieg statt montieren ... Deshalb sind bei vielen Artikeln die paar Euros Preisaufschlag im Fachhandel gut investiertes Geld, egal ob es nun um einen Obstbaum oder ein Solarladekabel geht. Bei höherpreisigen Waren auf Bestellung, d.h. ohne Rücknahme, wird da auch vor der Lieferung nachgefragt, wenn Zweifel bestehen.
schön wenn du es so siehst. Der andere sieht es genau so klar nur eben anders. Das ist ja da Leidige an den Rechtsstreitigkeiten.
Falls es dich nicht stört, dass du nun auch noch Kabelhändler geworden bist, ist dir ja tatsächlich kein Schaden entstanden.
Ich würde hier kompromisslos auf Falschlieferung beharren: gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellung. Bei dir (Adresse ...) zu Arbeitszeiten abzuholen. Zur Beanstandung kommt eine Kopie der Artikelbeschreibung, mit Markierstift hervorgehoben was die Abweichung ist.
Aus höhere Warte hast du trotzdem verloren, selbst wenn du nun das Kabel ohne grossen Verlust weiter verkaufen oder anders verwenden kannst: Zeit, Ärger, Papierkrieg statt montieren ... Deshalb sind bei vielen Artikeln die paar Euros Preisaufschlag im Fachhandel gut investiertes Geld, egal ob es nun um einen Obstbaum oder ein Solarladekabel geht. Bei höherpreisigen Waren auf Bestellung, d.h. ohne Rücknahme, wird da auch vor der Lieferung nachgefragt, wenn Zweifel bestehen.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.
Re: Online-Handel Rechtsfrage/Entscheidung
Nun muß ich ja komplett passen, was Kabel und wieviele Drähte angeht... aber wenn ichs richtig verstanden hab gehts da um 100 Öken...
Und bei dem Warenwert wäre doch die Zeit und der Ärger die Sache nicht wert, zumal eh wahrscheinlich nicht viel Schaden hängenbleibt...
Ich seh das halt so .
Jedem kann mal ein Fehler passieren, aber muss man immer gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen...emil17 hat geschrieben:Ich würde hier kompromisslos auf Falschlieferung beharren: gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellung. Bei dir (Adresse ...) zu Arbeitszeiten abzuholen. Zur Beanstandung kommt eine Kopie der Artikelbeschreibung, mit Markierstift hervorgehoben was die Abweichung ist.
Und bei dem Warenwert wäre doch die Zeit und der Ärger die Sache nicht wert, zumal eh wahrscheinlich nicht viel Schaden hängenbleibt...
Ich seh das halt so .
