Kleinbus oder PKW als LKW zulassen
Verfasst: Mi 10. Apr 2013, 14:33
Da die Frage neulich im Thread "Campingfähiges Auto gesucht" aufgeworfen wurde und mich auch interessiert, habe ich beim Finanzamt nachgefragt.
Der zuständige Mitarbeiter vom Finanzamt Kronach (Bayern) war zu freundlich, mir ein 5-seitiges Infoblatt zu der Fragestellung zuzusenden.
Ich habe es abfotografiert (mein alter Scanner lässt sich leider am neuen PC nicht mehr betreiben...) und im Anhang hochgeladen.
Mündlich hat er mir zudem empfohlen, die LKW-Eigenschaft von TÜV vermerken zu lassen. Das Amt würde sich weitgehend an dem Eintrag vom TÜV orientieren, sei daran aber nicht gebunden.
Die restlichen Fragen sollte der Anhang klären.
Das Verblechen der Seitenscheiben hatte ich auch explizit angefragt. Das sei für verschiedne Fahrzeuge (siehe Infoblatt, z.B. Kleinbusse) gar nicht nötig. Bei den anderen Fahrzeugen diene es der Ladungssicherung. Es soll so wohl verhindert werden, dass bei einem Bremsmanöver oder Unfall keine Ladung durch die Scheiben auf die Straße geschleudert wird.
In einem anderen Forum hat jemand geschrieben, er habe mit seinem Finanzamt ausgehandelt, dass die Seitenscheiben seines LKW-PKW alternativ auch durch fest angebrachte Gitter gesichert werden dürfen. Dadurch wollte er die freie Sicht nach hinten erhalten, was ja der Verkehrsicherheit dient und beim Rangieren sehr hilfreich ist.
Der zuständige Mitarbeiter vom Finanzamt Kronach (Bayern) war zu freundlich, mir ein 5-seitiges Infoblatt zu der Fragestellung zuzusenden.
Ich habe es abfotografiert (mein alter Scanner lässt sich leider am neuen PC nicht mehr betreiben...) und im Anhang hochgeladen.
Mündlich hat er mir zudem empfohlen, die LKW-Eigenschaft von TÜV vermerken zu lassen. Das Amt würde sich weitgehend an dem Eintrag vom TÜV orientieren, sei daran aber nicht gebunden.
Die restlichen Fragen sollte der Anhang klären.
Das Verblechen der Seitenscheiben hatte ich auch explizit angefragt. Das sei für verschiedne Fahrzeuge (siehe Infoblatt, z.B. Kleinbusse) gar nicht nötig. Bei den anderen Fahrzeugen diene es der Ladungssicherung. Es soll so wohl verhindert werden, dass bei einem Bremsmanöver oder Unfall keine Ladung durch die Scheiben auf die Straße geschleudert wird.
In einem anderen Forum hat jemand geschrieben, er habe mit seinem Finanzamt ausgehandelt, dass die Seitenscheiben seines LKW-PKW alternativ auch durch fest angebrachte Gitter gesichert werden dürfen. Dadurch wollte er die freie Sicht nach hinten erhalten, was ja der Verkehrsicherheit dient und beim Rangieren sehr hilfreich ist.