§ 35 BauGB

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kraut_ruebe
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§ 35 BauGB

#1

Beitrag von kraut_ruebe » Di 13. Mär 2012, 18:08

hallo beinander,

der § 35 des deutschen baugesetzbuches ist soweit verständlich; wenn ich neu bauen oder um/zubauen würde wüsste ich damit was anzufangen.

was ich mir da aber nicht rauslesen kann und auch sonst noch nirgens finden konnte:


wenn jemand ein 'gebrauchtes' haus das gemäss § 35 mit der Ausweisung WA gewidmet ist kauft, wird er dann automatisch bauer?

oder kann bzw. sollte es nur ein bauer kaufen?

oder ist es jetzt und heute egal weil WA (Allgemeines Wohngebiet) aktuell im flächennutzungsplan steht und der § 35 nur bei der baubewilligung vor x jahren relevant war?


danke schonmal :)
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Manfred

Re: § 35 BauGB

#2

Beitrag von Manfred » Di 13. Mär 2012, 19:34

Alles möglich. Da hilft im Zweifel nur, die zuständige Baubehörde zu fragen.
Und wenn der Bau Bestandsschutz hat und privat genutzt werden darf: Die spätere Errichtung von Nebengebäuden ist fast unmöglich.

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kraut_ruebe
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Re: § 35 BauGB

#3

Beitrag von kraut_ruebe » Di 13. Mär 2012, 20:22

Manfred hat geschrieben:Alles möglich

:lol:

das find ich lieb.

das ist mir nun schon öfter aufgefallen: es gibt vorschriften ohne ende und wenn dann konkret was ansteht gibts einfach keinerlei richtlinie wo klar wäre was sache ist.

danke für den hinweis mit den nebengebäuden. ist hier zwar jetzt voll egal, aber grundsätzlich gut zu wissen :)
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luitpold
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Re: § 35 BauGB

#4

Beitrag von luitpold » Di 13. Mär 2012, 20:41

gibt es einen link zu dem §§35???
Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.

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kraut_ruebe
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Re: § 35 BauGB

#5

Beitrag von kraut_ruebe » Di 13. Mär 2012, 20:55

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Theo
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Re: § 35 BauGB

#6

Beitrag von Theo » Mi 14. Mär 2012, 11:41

kraut_ruebe hat geschrieben:das ist mir nun schon öfter aufgefallen: es gibt vorschriften ohne ende und wenn dann konkret was ansteht gibts einfach keinerlei richtlinie wo klar wäre was sache ist.
Was meinst Du, wie viele Arbeitsplätze dadurch geschaffen werden ;)
Gruß
Theo

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Re: § 35 BauGB

#7

Beitrag von roland » Mi 14. Mär 2012, 14:04

kraut_ruebe hat geschrieben:das ist mir nun schon öfter aufgefallen: es gibt vorschriften ohne ende und wenn dann konkret was ansteht gibts einfach keinerlei richtlinie wo klar wäre was sache ist.
Das Problem ist, das die Aussenbebauung mal geschaffen wurde, um denen, die die Aussenfläche nutzen, dort auch das Wohnen zu ermöglichen.
Mit dam Häuserl im schuttertal hätt ich mich mit dem Thema auch rumschlagen müssen - aber nur, weil ich eben kein landwirt, Förster, ... bin!
In dem Fall ist das eine Ausnahmeregelung und die kann nie für alle Fälle gleich sein.

Was mich nervt, ist wenn ich dann zum Landratsamt renne, mich dort kundig machen will und der zuständige Mensch mir keine saubere Antwort geben will/kann. Erst kaufen, Umwidmung beantragen und dann hoffen, das es auch geht :bang:

Mein Resümee:
selber wohnen in bestehendem Wohnraum: kein Problem
Wohnraum erweitern in vorhandener Scheune: Antrag nötig, bei erhaltenswerter Bausubstanz (auch so ein Gummiteil ;) ) kein Problem
Wohnraum erweitern durch Neubau oder Anbau von Stall ect: sehr Schwierig, Ausnahmegenehmigung nötig, da normalerweise im aussenbereich nicht genehmigunsfähig.
Wohnraum vermieten oder Schulungen/Wellnessoase: Eine Geschäftliche Nutzung muss genehmigt werden, darf in DE nicht in normalem Wohnraum stattfinden - wenn aber keine Gründe dagegenstehen, sollte es genehmigt werden, aber es ist halt nicht festgelegt (zu viele versch Nutzungen möglich).

So - an dem Punkt bin ich damals ausgestiegen, weil ich das Haus eh nich bekommen hab ;)

Roland

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Re: § 35 BauGB

#8

Beitrag von WernervonCroy » Mi 14. Mär 2012, 19:47

Wenn ich meine Erfahrung wiederholen darf in bezug auf §35 Baugesetzbuch.

Es reicht nicht einfach Landwirt/Bauer zu sein, das geht relativ einfach und beadrf nur einer Anmeldung beim Zuständigen Landwirtschaftsamt, wenn man die Mindestmenge an Fläche hat, aber um nach besagtem § bauen zu dürfen oder überhaupt aussicht auf genehmigung zu bekommen, muss man Landwirt im sinne das § sein. Sprich man muss seinen Lebensunterhalt mit der Landwirtschaft bestreiten, mindestens zum Teil.
So meine telefonischen Auskünfte von den entsprechenden Stellen.

Hatte den ganzen Ärger wegen eines Pferdezauns auf einer Koppelausserhalb. Und vergesst nicht den BUND aucvh die müssen zustimmen, gerade im Aussenbereich. Auf raten meines Anwalts habe ich den Zaun wieder abgebaut um einer Strafe zu verhindern. Einen Neubau hätte ich niemals genehmigt bekommen, waren alle gegen mich und auch keine befristete Genehmigung hätte eine Aussicht auf Erfolg gehabt. War egal, hatte meinen jetzigen Hof schon gekauft......
Lebe dein Leben.
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