Ich würde bei der Menge nicht selber dran gehen, sondern es eine Fachfirma erledigen lassen.
Am besten vorher das ganze Anwesen auf weitere Asbestquellen prüfen und die gleich mit entsorgen lassen.
Oder mit ebenfalls betroffenen Nachbarn zusammentun und evtl. ein günstigeres Angebot zu erhalten.
http://umweltinstitut.org/fragen--antwo ... st-41.html
"Was ist beim Entfernen von Asbestzement-Dach- oder Fassadenplatten zu beachten?
Bei allen Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien muss eine Fachfirma herangezogen werden. Die Firma muss bei allen Sanierungsarbeiten, dem Abtransport und der Deponierung der asbesthaltigen Materialien die Vorschriften der TRGS 519 einhalten. Vor Beginn der Arbeiten muss der Boden rund ums Haus mit reißfester Folie abgedeckt werden. Während den Arbeiten sollten die Fenster geschlossen bleiben.
Die Platten müssen möglichst ohne Beschädigung herausgehebelt werden und dürfen nicht geworfen oder mit einer Rutsche nach unten befördert werden. Während der Arbeiten sind die nahegelegenen Fenster zu schließen, Schutzmaske und Schutzkleidung sind zu tragen.
Zur Vermeidung von Faserfreisetzung müssen folgende Punkte eingehalten werden: Unbeschichtete Asbestzementprodukte (zementgraue, offenporige Oberflächen), sind mit staubbindenden Mitteln zu besprühen, z.B. Stein- oder Putzverfestiger, oder beim Ausbau an der Oberfläche feucht zu halten. Beschichtete Asbestzementprodukte (glatte Oberfläche, z.B. beigefarbene Fassadenplatten) dürfen in trockenem Zustand ausgebaut werden. Angeschraubte Platten müssen einzeln abgeschraubt werden. Genagelte Platten, bei denen die Befestigungen nicht gelöst werden können, dürfen vorsichtig einzeln herausgehebelt werden. Asbestzementhaltige Produkte sind grundsätzlich gegen Abrutschen zu sichern, dürfen nicht herausgebrochen werden und nicht über Kanten und andere Produkte gezogen werden. Die Beförderung über Bau-Rutschen ist unzulässig.
Aufbewahrung und Transport des asbesthaltigen Materials muss in dicht schließenden Behältnissen (z.B. "big bags") erfolgen. Der Arbeitsbereich muss abgesperrt werden. Es muss eine geordnete Deponierung erfolgen. Die Verwendung als Wegematerial ist nicht mehr zulässig."