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Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Do 8. Dez 2011, 08:50
von marion
Hatte die Tage eine "interessante" Unterhaltung mit dem Bauamt. Fing eigendlich damit an, dass ich überlegt habe ob ich den hinteren Teil meines Grundstücks von Gartenland in Bauland umwandeln lasse ( sollte es bei mir mal finanziell krachen und nix ginge mehr, wäre das eine nette Notfallreserve ). Der vordere Teil ist schon Bauland. Nun gut, so weit-so schön. Man sah das Ganze recht positiv und gab mir Tips für das Wie und Was.
Das Blatt wandelte sich, als ich einen Bauwagen ( getarnt als Gartenlaube :engel: ) ins Spiel brachte. Sofort wurde mir gesagt, dass man einen ähnlichen Fall schon abgelehnt habe. In diesem Fall wollte jemand dort fest wohnen. Das würd ich dann auch irgendwann gerne wollen.
Begründung für die Ablehnung war irgendein Geschwafel von wegen "ungesundes Wohnen" oder sowas in der Richtung. Die spinnen doch !!! Und damit wurde mein sauerländischer Dickkopf geweckt :base: . Wieso kann ich auf erschlossenem Bauland keinen Bauwagen aufstellen um darin zu leben ? Wenn der alles hätte wie Strom, Wasser, Abwasser, Dämmung,Heizung u.s.w , was sollte dagegen sprechen ?
Momentan hab ich eh keine Kohle, aber ich hab eins: Zeit. Und die Fähigkeit einen Plan über Jahrzehnte weg zu verfolgen, bis es mir irgendwann gelingt.
Interessant find ich deren Ablehnungsgründe, diese ließen sich m.M.n. ruckzuck aushebeln. Ungesundes Wohnen ... die spinnen ja völlig !
Ich würd jetzt gerne mal Info`s sammeln und in den nächsten 1-2 Jahre einen Schlachtplan entwickeln. Sobald ich dann die Umwandlung von Gartenland in Bauland in der Tasche hab, könnte ich weiter vorstoßen.
Hat jemand von euch schon mal sowas durchgesetzt ?
Oder weiß von einem positivem Fall ?


Liebe Grüße,
Marion

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Do 8. Dez 2011, 13:46
von roland
is recht einfach:
Wohngebäude muss ein "festes" Gebäude sein - und das braucht ne Genehmigung.

Günde?? Vermutlich , weil es zu viele gäbe, die sonst überall "rumwohnen" würden, und wenn ich mir die 90% der Leute anschaue, die nich so nachhaltig wie wir denken, wäre das ne riesen Sauerei, Vermüllung ect.
Schade ist wie immer, das der, der es richtig machen will in unserm Land der starren Gesetzt keine Lücke eingeräumt bekommt. Amt vertraut halt nich, sonder kontrolliert lieber ;)

Roland

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Do 8. Dez 2011, 14:47
von luitpold
in wien wäre das so geregelt: http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba ... 2a&mvpa=77

lg
luitpold

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Do 8. Dez 2011, 16:15
von WernervonCroy
Ich gehe mal davon aus, dass du in D wohnst.

Solange der Wohnwagen/Bauwagen Räder montiert hat und beweglich ist, brauchst du keine Baugenehmigung oder Stellplatzgenehmigung so lange es sich um dein eigenes Land handelt, muss nicht mal Bauland sein. Einzige ausnahme sind glaube ich Naturschutz und eventuell noch Wasserschutzgebiete.

Als Landwirt hast das Problem nicht. Baust erst einen Unterstand(in Bayern bis 70m² sogar Baugenehmigungsfrei als Maschinenunterstand) und beantragst dann eine Nutzungsänderung fertig. Hintertürchen gibt es immer. Kenne viele die in einem Oldi LKW wohnen, offen auf der Strasse, natürlich angemeldet das Fahrzeug und Ladefläche ausgebaut zum Wohnraum.

Alles ohne Gewähr. Die entsprechenden Paragraphen suchst dir bitte selbst raus.

Habe als Pferdebesitzer das Problem wegs Unterstand gehabt. Als Privatperson keine Chance offiziell, als Landwirt kein Problem, wo ich will, bis zu einer gewissen Grösse. Ebenso einen Zaun um eine Wiese ziehen. Privat keine Chance, als Landwirt darfst alles einzäunen was du benötigst.
Infos vom Bauamtmenschen der mich dieses Jahr mehrfach besucht hat, bevor ich Landwirt war.

Seitdem kommt er nur noch wegs meinem Oldi und zum Kaffeetrinken vorbei.

Offiziell darf er dir das auch nicht sagen, vorallem sind die Vorraussetzungen um Landwirt zu werden ziemlich gering. Der Wille Gewinn zu erzielen und Land(eigentum oder Pacht) mir haben 1000m² gereicht, natürlich zahle ich auch in die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft den Mindestbeitrag, aber das war es mir Wert. Ebenfalls könnte man sich so Krankenversichern und Rentenbeitrag sichern, aber da ich nebenzu noch arbeite, entfällt das bei mir, aber wenn mal nicht mehr......
Achja und in der Lohnsteuer musst deine Ausgaben und Einnahmen angeben.

Es gibt immer einen Weg.

Lass dich nicht unterkriegen, zur Not warte bis die entsprechende Person Urlaub hat und die Vertretung das genehmigen kann.

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Do 8. Dez 2011, 18:17
von stevo12
hi
es gibt leute die leben im wohnwagen auf zeltplätzen, ganzjährig.
und das sind keine festen gebäude.
vg

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Do 8. Dez 2011, 18:52
von WernervonCroy
Ja das sind ausgewiesene Plätze, da ist es erlaubt, frage mich bitte nicht nach den § die kenne ich nicht. Gibt es auf Campingplätzen ja auch, Dauerbewohner mit Erstwohnsitzadresse.
Beim Bauwagen ist der entscheidente Punkt, dass die Räder dran sein müssen und dass er Rollbar ist. wenns dumm läuft, kann es sein, dass du alle 4 Wochen(glaube das war der Zeitraum) deinen Bauwagen 1m hin oder her schieben musst, damit er nicht als "festes" Bauwerk gilt.
Wie gesagt, hatte das Problem mit Weidehütte fahrbar.

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Do 8. Dez 2011, 19:03
von Schafmelker
Hi,

den Bauwagen legal dort zu stellen sollte weniger das Problem sein. Mit Rädern brauchts keine Genehmigung, ohne braucht man zwar eine aber die sollte man problemlos erteilt bekommen, ähnlich Gartenhütte. Hauptproblem liegt in der "Bewohnung" als einzigen und 1. festen Wohnsitz. Alles andere kann man dir nicht verbieten.

Grüße

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Do 8. Dez 2011, 23:23
von emil17
Arbeite Dich hier mal durch
Wenn der Grund Dir gehört und nicht ganz im Aussenbereich liegt, ist das Haupthindernis schon mal behoben.
Ne hohe Hecke drumrum wäre gut für Dich und die anderen.
Für feste Wohnsitze muss man Abwasseranschluss und so weiter nachweisen können.
"Ungesund" ist bezogen auf die Normalität. Essen bei MacSchnellFress ist kein Problem, wohnen im Wagen schon, denn tas tut man doch nicht. Da muss von Amtes wegen im Interesse der betroffenen eingegriffen werden.

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 10:38
von roland
hi,
Schafmelker hat geschrieben:Hauptproblem liegt in der "Bewohnung" als einzigen und 1. festen Wohnsitz. Alles andere kann man dir nicht verbieten.
genau! hinstellen darf man viel, aber wohnen nicht. Und wohnen fängt dann an, wenn Du dich hauptsächlich dort aufhaltest. Also wenns ganz dumm läuft, hilft auch die "pseudomietwohnung" nicht.

Ausserdem hab ich das so verstanden, das es um ein Baugrundstück geht!! Nicht aussenbereich. Da geht vermutlich auch die Landwirtschaftliche Schiene nur begrenzt. Die Gemeinde will ja, das dort gewohnt wird, sonst wäre die Umwidmung nicht gemacht worden.

Roland

Re: Bauwagen auf Bauland aufstellen

Verfasst: Fr 9. Dez 2011, 14:45
von marion
Hmmm...die stellen sich ja schon an, wenn ich nur Gartenhütte erwähne. Da wurd ja gleich der verbale Zeigefinger erhoben und von wegen Beweglichkeit, dass würden sie nicht gelten lassen. Die sind also mega pingelig !
Das Bauamt, um welches es geht, ist mir schon einmal in einer ganz anderen Sache sehr dumm gekommen und irgendwie scheinen sie sich für Götter zu halten.
Deswegen will ich jetzt so viele Info`s wie es eben geht sammeln. Wie gesagt, ich hab Zeit. Meine Jüngste muß noch 4 Jahre zur Schule und startet dann ins Studium. Vorher kann ich eh nicht aus Berlin weg, leider. Bin aber mindestens 4-5 mal im Jahr auf dem Grundstück in NRW.
Klar, ich könnte später dann versuchen dort "schwarz" zu wohnen, aber das will ich nicht. Vorne auf dem Grundstück steht ja noch mein großes Haus, dort könnte ich mir eine Scheinadresse zulegen, zumal ich das Dach eh noch ausbauen will.
Aaaaber....ich sehe es echt nicht ein. Ich wollte schon immer mal in einem Wagen wohnen, find ich klasse. Und wenn ich das mit Wasser, Abwasser und Strom regel, warum sollte ich das dann bitteschön nicht dürfen ? Mir erschließt sich der Sinn nicht. Wenn ich mir ein ganz kleines Häuschen bauen würde, wäre das warscheinlich möglich. Bei einem ausgebautem Bauwagen nicht ???
Es gibt keinen Bebauungsplan für dieses Gebiet. Vielleicht ist das von Vorteil, wer weiß.
Mein Traum ist halt ein großer Bauwagen ( 2 Achser ) mit schönem Holzofen und ja, ich hätte da gerne ein kleines Bad drin, von daher besteht ja ein eigenes Interesse an Anschlüssen. Ein Gärtchen (mit Sonnenblumen) drum herum, Standplatz unter meinem großem Kirschbaum :schmetterling:

Schlachtplan: erstmal Umwidmung von Gartenland in Bauland ( obwohl...der vordere große Teil ist schon Bauland ), Genehmigung für Dachausbau einholen, und dann...wenn das alles genehmigt und durch ist... werd ich mich um die Genehmigung für den Bauwagen kümmern.
Ob es wohl Sinn macht, vorher eine Rechtschutzversicherung abzuschließen ? Sowas kann sich ja ewig hinziehen und kann bannig teuer werden :hmm:

Ist ein Bauwagen ohne Räder ein Kleinhaus ???
Was macht ein Haus zu einem Haus, wer entscheidet das ?


Liebe Grüße
Marion

@ emil
Danke, werde mich dort mal gründlich umschauen.