Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäusern

Manfred

Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäusern

#1

Beitrag von Manfred » Fr 28. Okt 2011, 11:22

Die meisten Vermieter dürften es schon mitbekommen haben.
Wer diesen neuen Auswuchs deutscher Überbürokratisierung noch nicht kennt:

http://www.landtreff.de/post772696.html#p772696

Das Beste daran: Die Wasserprüfer selbst halten diese Tests für überflüssig wie einen Kropf und die Kosten für nicht gerechtfertigt, weil Legionellen-Massenvermehrungen extrem selten sind.

Knurrhuhn

Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#2

Beitrag von Knurrhuhn » Fr 28. Okt 2011, 12:08

Zitat aus obigem Link:
Noch eines: Niemand kann sich drücken und still verhalten. Den Aufsichtsbehörden sind seit der letzten Volkszählung ALLE Vermieter bekannt und auch ob sie eine Zentralheizung im Haus haben. Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, kann mit Zwangsgeldern bis zu 25000 Euro belegt werden.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt .... :pfeif:
Wollte man uns den Zensus nur verkaufen als rein statistische Datenerfassung kommen nun allmählich die tatsächlichen Gründe zutage. :sauenr_1: :sauenr_1:

Die sollten sich lieber mal die Krankenhäuser vorknöpfen und mit Vorschriften drangsalieren, denn dort sterben an Keimen sehr viel mehr Menschen als Mieter an Legionellen. :bang:

Rati
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Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#3

Beitrag von Rati » Fr 28. Okt 2011, 13:38

Frau Hollerbusch hat geschrieben:Zitat aus obigem Link:
Noch eines: Niemand kann sich drücken und still verhalten. Den Aufsichtsbehörden sind seit der letzten Volkszählung ALLE Vermieter bekannt und auch ob sie eine Zentralheizung im Haus haben. Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, kann mit Zwangsgeldern bis zu 25000 Euro belegt werden.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt .... :pfeif:
Wollte man uns den Zensus nur verkaufen als rein statistische Datenerfassung kommen nun allmählich die tatsächlichen Gründe zutage. :sauenr_1: :sauenr_1
da nur jeder zehnte Bürger beim Zensus befragt wurde, können sie gar nicht alle Vermieter kennen.
Und was soll schon groß kommen? :aeh:
Ich mein Legionellen leben im Wasser und wenn die Leitungen verrottet sind ist es doch sowieso gut sie zu erneuern.
Und beim warmen Wasser benötigt es doch nur einer entsprechenden Aufheizphase. Die meisten Warmwasserbereiter haben eine automatische Funktion dafür.

Grüße Rati
Was ist ist! Was nicht ist ist möglich!"
[Einstürzende Neubauten 1996]

Knurrhuhn

Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#4

Beitrag von Knurrhuhn » Fr 28. Okt 2011, 14:21

Nee Rati, das stimmt so nicht. Es gab zwei Teile der Befragungen!
Beim ersten Teil wurde jeder Haushalt erfasst! Die Bögen gingen an alle Hausbesitzer - private oder Vermieter. Da die Vermieter quasi stellvertretend für ihre Mieter antworten mußten, haben diese das gar nicht bemerkt. Bei diesen Bögen ging es um Fragen wie z.B. ob ein WC in der Wohnung vorhanden ist usw...
Nur beim zweiten Teil wurde (angeblich) nur ein Teil zufällig ausgewählte Bürger befragt, die noch weitere Fragen wie z.B. zur Schul- und Berufsausbildung beantworten mußten.

Die meisten Ausbrüche dieser Legionärskrankheit passieren eh in größeren Einrichtungen, wie Krankenhäusern, Schwimmbädern usw.... aber daß einzelne Personen in Privathaushalten erkranken ist doch eher seltener der Fall. Auch über Klimaanlagen können sie verbreitet werden. Ich weiß nicht, ob sämtliche Einrichtungen, Geschäfte usw. auch ihre Klimaanlagen auf Erreger testen lassen müssen?

Man sollte m.E. alles mal in ein vernünftiges Verhältnis setzen. Das Leben ist nun mal lebensgefährlich. Mal ist es EHEC, dann Salmonellen, Noro oder sonstein Viech, was mal wieder für viele Krankheits- und (bedauerlich, ja) Todesfälle sorgt. Natürlich sollte so etwas nicht passieren, und jeder Todesfall ist einer zu viel. Doch macht es denn wirklich Sinn, den einzelnen Bürger nur noch mit Vorschriften zu drangsalieren um alle eventuellen Risiken bis ins letzte ausschließen zu können? Kann man das wirklich?
Da fände ich andere Maßnahmen viel sinnvoller, z.B. daß Ärzten vorgeschrieben wird, nicht leichtfertig mit Antibiotika und sonstigen Pillen um sich zu schmeißen, das Verbot von hirnlosem inflationärem Einsatz von Desinfektionsmitteln im Haushalt, usw. usw. .....

Benutzer 146 gelöscht

Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#5

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Fr 28. Okt 2011, 18:03

Hi Manfred,

Zitat aus der ersten Antwort aus dem verlinkten Beitrag:"Im Arbeitsblatt W551 der DVGW werden als Kleinanlagen Wassererwärmungsanlagen in 1- und 2-Familienhäusern unabhängig von der Speichergröße definiert. Somit brauchen in vermieteten 1- und 2-Familienhäusern KEINE Legionellenuntersuchungen gemacht werden."

Hast Du das mal nachgeprüft? Wenn dem so ist, fallen viele Vermieter aus der Untersuchung raus.

Gruß

frodo

Knurrhuhn

Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#6

Beitrag von Knurrhuhn » Fr 28. Okt 2011, 18:39

In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung: Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch über die zulässigen oder zulassbaren Ausnahmen hinaus abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter in diesen Fällen fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

Im Trinkwasser Bayerns werden regelmäßig Legionellen nachgewiesen. Das wird in ganz Deutschland nicht anders sein. Technische Regeln zur Filterung und/oder Abtötung von Legionellen schon bei der Trinkwasseraufbereitung gibt es nicht. Die Regeln zur Elimination von Legionellen in Gebäudewassernetzen sind falsch bzw. unzureichend. Die in den technischen Regeln geforderte thermische Desinfektion und/oder Bestrahlung mit ultraviolettem Licht (UV-Bestrahlung) sind nicht oder nicht nachhaltig wirksam.
Die Lösung liegt in der Ultrafiltration des Trinkwassers schon im Wasserwerk für rund einen halben Euro je Person und Monat und in der anschließenden Desinfektion des Trinkwassers in den öffentlichen und privaten Leitungsnetzen mit unschädlichem Chlordioxid, dessen Gehalt im Wasser ein Depot aufbauen und erhalten und deshalb online gesteuert werden muss und kann. Zuvor sind die Wassernetze mit Spülverfahren von Biofilmen zu befreien und ggf. umzubauen.
Der DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V., die Trinkwasserkommission TWK und das Umweltbundesamt UBA sind aufgefordert, die Wasserversorgungsunternehmen nicht allein zu lassen und ihre technischen Regeln entsprechend anzupassen. Die aktuell im Trinkwasser geduldeten unverantwortlich hohen Legionellenzahlen sind wissenschaftlich unbegründet. Sie entsprechen lediglich der Vereinbarung der genannten Beteiligten, obwohl nach Angaben des Umweltbundesamtes bereits eine Legionelle ausreicht, um eine Legionelleninfektion auszulösen.


http://www.online-artikel.de/article/le ... 014-1.html

Werden damit die Wasserwerke, also Wasserversorgerbetriebe/Stadtwerke gemeint, oder sind auch Vermieter Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für die Öffentlichkeit? :hmm:

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marion
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Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#7

Beitrag von marion » Sa 29. Okt 2011, 10:08

Gibt es denn zu diesem neuen Gesetz irgend einen offiziellen Link ? Ich hab jetzt mal gegooglet, finde aber nichts Gescheites.
Ob es wohl ausreichen würde, wenn man den zuständigen Heizungsmenschen/Klemptner befragt ?

Liebe Grüße,
Marion
Ich fühl mich, als könnte ich Bäume ausreißen.
Also, kleine Bäume.
Vielleicht Bambus.


Es wird ... :-)

viellieb

Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#8

Beitrag von viellieb » Sa 29. Okt 2011, 10:31

Also hir in Hannover is das auch nur ein gerücht ;)

Knurrhuhn

Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#9

Beitrag von Knurrhuhn » Sa 29. Okt 2011, 11:41

Ab dem 1. November 2011 müssen Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Warmwasserbereitung, die ein Fassungsvermögen von mindestens 400 l aufweist, diese jährlich auf das Legionellen-Bakterium hin untersuchen lassen. Dies schreibt die dann in Kraft tretende neue Trinkwasserverordnung vor.

http://www.immobilien-zeitung.de/111265 ... ung-noetig

Und hier die geänderte Trinkwasserverordnung (hab mir das Paragraphengeschwurbel jetzt aber nicht im einzelnen durchgelesen):

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?star ... 48.pdf%27]

Manfred

Re: Verpflichtende Legionellenuntersuchung in allen Mietshäu

#10

Beitrag von Manfred » Sa 29. Okt 2011, 12:06

marion hat geschrieben:Gibt es denn zu diesem neuen Gesetz irgend einen offiziellen Link ?
Das ist kein Gesetz. Es handelt sich um die Vorordnung vom Mai 2011 zur Änderung der Trinkwasservordnung von 2001.

Hier die Trinkwasservordnung von 2001:
http://www.gesetze-im-internet.de/trink ... index.html

Und hier die Änderungsverordnung von 2011 im Bundesgesetzblatt:
http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID= ... 1s0748.pdf

Darin wieder die relevanten Stellen zu finden ist nicht ganz einfach.

In diesem Fall stehen sie in der Änderungsverordnung.
In § 3 (Begriffsbestimmungen) heißt es:

2) sind "Wasserversorgungsanlagen"
a) Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag mindestens 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer geliefert werden oder aus denen auf festen Leitungswegen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird (zentrale Wasserwerke);
b) Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt und an weniger als 50 Personen abgegeben werden (dezentrale kleine Wasserwerke);

Das wäre so weit OK und würde und die Betrieber von größeren kompetten Anlagen mit Brunnen oder Quellen betreffen. Aber dann kommt leider

e) Anlagen der Trinkwasser-Installation, aus denen Trinkwasser aus einer Anlage nach Buchstabe a oder Buchstabe b an Verbraucher abgegeben wird (ständige Wasserleitung);

Der Begriff "Trinkwasser-Installation" ist in in § 3 Abschnitt 3 definiert:

ist "Trinkwasser-Installation" die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sich zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasservorsorgungsanlage an den Nutzer und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befinden;

Somit wird durch §3 Abschnitt 2 e) jeder Hauseigentümer, der Wasser aus der Leitung bezieht und über ein Hauseigenes Leitungsnetz an Mieter abgibt selbst zum Inhaber eine Wasserversorgungsanlage.

Seine Prüfpflichten ergeben sich aus §14 Abschnitt (3):
Der Unternehmer und der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach § 3 Nummer 2 Buchstabe d oder Buchstabe e, in der sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung nach der Definition der allgemein anerkannten Regeln der Technik befindet, haben unter Beachtung von Absatz 6, sofern sie Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, das Wasser durch ergänzende systemische Untersuchungen gemäß Satz 3 an mehreren repräsentativen Probeentnahmestellen auf den in Anlage 3 Teil II festgelegten Parameter zu Untersuchen oder untersuchen zu lassen. Die Untersuchungspflicht nach Satz 1 besteht für Anlagen, die Duschen oder andere Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt. Der Umfang und die Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich nach Anlange 4 Teil II Buchstabe b. Der Unternehmer odre sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage nach Satz 1 haben sicherzustellen, dass nach den allgemin anerkannten Regeln der Technik geeignete Probennahmestellen an den Wasserversorgungsanlagen vorhanden sind. ...

In Anlage 3 Teil II steht als Grenzwert:
Legionella spec.: 100 / 100 ml

In Anlage 4 Teil II Buchstabe b wird die jährliche Untersuchung vorgeschrieben.

Der Rest (also die Zahlen zur Größendefinition der Anlage) wären aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik rauszulesen.
Danach suche ich später. Falls jemand dazu was findet, bitte verlinken.

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