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Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 12:16
von kraut_ruebe
hallo deutschland
wo könnt ich denn die (regionalen?) vorschriften finden, welche für kleinkläranlagen zu gelten haben?
ich müsste mich da von grund auf erstmal einlesen, angefangen von was denn überhaupt erlaubt/verpflichtend ist bis hin zu min/max-grösse, welches amt sich damit beschäftigen will, wie weit eigenbau erlaubt ist und dann noch die kleinen überraschungen, die jede bauvorschrift so in sich hat....
danke

Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 14:40
von Thomas/V.
bei mir hat das alles der Architekt gewußt, der das Ganze überwachen mußte
Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 15:31
von kraut_ruebe
danke, das ist lieb. ich bin aber mehr der typ 'selbst ist die frau' was sämtliche planung angeht

Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 15:50
von viellieb
Da es fast in jeder Straße anders geregelt ist, hilft nur sich für das spezielle Grundstück schlau zumachen und das machst du dann je nach Region auch bei unterschiedlichen Vereinen.
Meistens macht es Sinn mit dem Versorger drüber zusprechen.
Weil ohne Wasser auch kein abwasser
lg flip
Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 15:53
von Dagmar
Hallo Andrea,
also ich kann dir vielleicht einige Infos geben. Die betreffen jetzt aber nur das Landratsamt Mittelsachsen. Dieses ist für mich zuständig und in diesem Bereich dann wiederum die untere Wasserbehörde. Bei dieser Behörde stellst du einen Antrag auf Erteilung einer "Wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §7 und 34 WHG i.V.m.§13 Sächs.WG.
In diesem Antrag musst du genau ausführen, was du machen willst. In meinem Fall hat das ein Geologe gemacht. Zu den Informationen die du weitergeben musst, gehören die Planunterlagen. In meinem Fall musste ich eine Kläranlage nach DIN 4261, Teil 1 installieren - das ist eine Dreikammergrube mit 6 Kubikmeter Inhalt. Diese reicht für eine Größe von 4 oder auch (je nach Behörde) 6 Personen aus. Wenn das Gebäude und die Anzahl der Personen höher ist, muss die Grube größer sein.
Dieser Grube nachgeschaltet ist in meinem Fall ein Pflanzenbeet. Es gibt aber auch andere Lösungen, die direkt in der Dreikammergrube untergebracht sind. Kosten aber dann Strom.
Anschließend muss das gereinigte Abwasser noch versickert werden. Bei mir geht das über den vorhandenen Drainagegraben. Kann aber auch ein Fluss sein oder ähnliches.
Wenn du willst, kann ich dir die Genehmigungsunterlagen auch einscannen und zusenden, sind aber ein paar Seiten voller Amtsdeutsch.
Hoffe ein bißchen "Dunkel ins Helle" gebracht zu haben.
Dagmar
Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 15:55
von Dagmar
Hallo viellieb,
in meinem Fall kommt ja noch dazu, daß ich noch nicht mal einen Wasserversorger habe. Das Wasser kommt aus dem eigenen Brunnen - mit allen Vor- und Nachteilen.
Dagmar
Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 16:24
von Manfred
Die Gemeindeverwaltung ist immer eine gute Anlaufstelle. Wenn die nicht selber zuständig sind, sagen sie dir, wer es ist.
Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 16:28
von kraut_ruebe
danke euch,
dann mach ich mich wohl am besten zuerst auf die suche nach dem wasseramt oder die verwaltung des dorfes/bezirkes und frag nach, was die für wünsche an ihre bewohner haben würden und unter welchen bedingungen die einen schein für eine kleinkläranlage aushändigen würden.
wär ja zu leicht gewesen, wenn es da eine einheitliche regelung gegeben hätte welche einem im vorfeld eine kalkulation ermöglicht

Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 17:15
von Manfred
Nene. Das ist viel besser so. Eine allgemeine Regelung führt in D immer zur maximal möglichen bürokratischen Absicherung. Ohne 20 Gutachten und eine eigene Gilftmüllverbrennungsanlage mit atombombensicherem Endlager baust du dann keine Kleinkläranlage mehr...
Dürfen die Gemeinden selber entscheiden, haben wenigstens einige die Chance auf Bürgermeister und Gemeinderäte mit Hirn und damit pragmatische Lösungen.
Re: Kläranlage EFH
Verfasst: Do 25. Aug 2011, 17:32
von luitpold
schau da einmal....
http://www.google.at/search?rlz=1C1GPEA ... .bka.gv.at
hab leider noch keine zeit gehabt mich durchzuwurschteln....
aber ich vermute die bezirkshauptmannschaft ist die zuständige behörde, und die haben dafür meist einen freischaffenden sachverständigen = kulturtechniker = (BOKU ler)
lg
luitpold