sorry, wußte grad nicht wie ich meine Frage am besten formulieren sollte...

Hatte heute Handwerker im Haus wg. Wasserschaden. Nun stellte sich folgendes Problem dar:
Die Absperrhähne im Keller ließen sich (wohl aufgrund des Alters) nicht zudrehen. Der Handwerker meinte, daß der örtliche Wasserversorger dafür sorgen müsse, daß der Haupthahn VOR der Wasseruhr gängig sein müsse, und ich also den anfordern sollte, damit er das Ding wechselt.
Daraufhin habe ich bei der Geschäftsstelle angerufen, und nach kurzer Zeit war auch schon ein Monteur vor Ort. Der hat dann mit der Zange und großer Anstrengung den Hahn zu bekommen und sich geweigert, den auszutauschen. Er ginge ja auf und zu, deshalb wäre kein Austausch nötig. Und überhaupt wären sowieso nur die Absperrhähne NACH der Wasseruhr für den Eigentümer/Bewohner relevant, und deren Austausch geht (klar) zu Lasten des Hauseigentümers und ist eh nicht Aufgabe des Wasserversorgers.
Nun bin ich doch etwas unsicher - hat er tatsächlich recht? Ist es denn für den Hausbesitzer völlig egal und unwichtig, ob sich der Hahn VOR der Wasseruhr bewegen lässt, und das auch nur dadurch, Gewalt anzuwenden?