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Artenschutzprüfung

Verfasst: So 22. Feb 2015, 22:10
von Apfelmännchen
Hallo zusammen...

Habe da eine Frage zum Thema Recht bzw. Wünsche von Behörden...
Ich beabsichtige, einen offenen Unterstand für Tiere auf einem neu erworbenen Grundstück zu errichten. Zu diesem Zweck habe ich beim Bauamt einen Bauantrag gestellt.
Da es sich bei dem Baugrund um ehemalige Ackerfläche im Außenbereich handelt und ich nicht zum Kreise der Privilegierten (Berufslandwirte) zähle, war dies leider unumgänglich.
Im Bauantrag war schon nach schützenswürdigen Tieren und Pflanzen auf dem Grundstück gefragt worden. Ich habe angegeben, dass sich nach meinem Wissen keinerlei Tiere oder Pflanzen hier befinden, die unter diese Kategorie fallen.
Nun reicht dem Bauamt diese Angabe aber nicht, da man sie für "nicht nachprüfbar" hält. Man möchte von mir nun eine "Prüffähige Erklärung zum Artenschutz" und zusätzlich eine Zustandsdarstellung über Teiche Gräben und Gehölzbestände im Umkreis von 100 Metern um das Bauprojekt bekommen.

Obwohl ich grundsätzlich Verständnis für die Belange des Naturschutzes habe, bin ich von dieser Forderung nun doch etwas irritiert.
Bei der in Frage stehenden Fläche handelt es sich um bisher intensiv landwirtschaftlich genutze Ackerfläche. Welche schützenswerten Pflanzen und Tiere sollten wohl das jährliche Tiefpflügen und die regelmäßige Chemiedusche überstanden haben?
Gehölze oder ähnliches gibt es auf dieser Fläche nicht. Das kann auch das Bauamt ohne Probleme auf ihren Luftbilden sehen.

Bevor ich jetzt beim Bauamt anrufe und mich dort erkundige, auf welche Art ich denn diese "Nachweise" erbringen soll, wollte ich mal hier nachhören, ob sich jemand damit auskennt.
Wer dürfte denn wohl eine solche prüffähige Erklärung anfertigen... und was mag soetwas kosten?
Zur Info.. es bezieht sich auf das Bundesland NRW.

Gruß, Jörg

Re: Artenschutzprüfung

Verfasst: Mo 23. Feb 2015, 10:57
von emil17
Ich habe mal von Berufes wegen in der Schweiz solche Bestandesaufnahmen gemacht.
Es wundert mich, dass das Bauamt das will - die können doch mit Artnamen nichts anfangen.
Frag doch mal nach, welchen formellen Anforderungen diese Erklärung genügen muss, ob es heiukle Punkte deines Vorhabens bezüglich Artenschutz gäbe und welche, und warum das Bauamt dafür zuständig sei. Am besten gehste dort hin und bittest um eine Unterredung - du möchtest verstehen, was deren Anliegen sei. Wenn jeder weiss, was der andere will, geht es meist einfacher.
Ich vermute, die Fläche um die es geht, liegt in irgend einer Schutzzone. Ist dem so, gibt es vermutlich irgendwo bei der Behörden Gutachten, wo begründet wird, was und warum schutzwürdig ist. Dort sind vermutlich Artenlisten oder Hinweise auf lokal seltene Pflanzen oder Tiere drin. Nach denen suchen ist einfacher als alles zu notieren was da wächst - Weidelgras und Gänseblümchen interessieren aus Naturschutzgründen nicht.
Konkret dürfte es darum gehen, dass die sicherstellen wollen, durch den Bau würden keine gefährdeten Arten entfernt oder in ihrem Bestand bedroht.
Kennst du diese Arten und sind tatsächlich solche vorhanden, dann solltest du darauf hinweisen, dass deren Bestand durch die Bewirtschaftung eher gesichert als bedroht wird - und es dann aber auch so bewirtschaften.

Vielleicht kommst du auch zum Ziel, wenn du das Problem jemandem vom Landwirtschaftsbereich schildern kannst - vielleicht ist der Typ vom Bauamt einfach über irgend eine Checkliste in seinem Arbeitsablauf zur Prüfung von Zulassungen im Aussenbereich gestossen und gibt das an Dich weiter, statt selber herauszufinden, ob das überhaupt im konkreten Fall überprüft werden muss. Wenn jemand vom LW-Amt schreibt, was jeder sähe, der sich von seinem Schreibtisch weg bemüht, nämlich dass das eine artenschutzmässig ziemlich uninteressante Fläche ist, dann ist der vom Bauamt und folglich auch Du das Problem vielleicht elegant und ohne Zusatzkosten los.

Wegen Teichen und Gräben legste ein paar Fotos bei und schreibst, dass diese in gebührendem Abstand abgezäunt würden - oder dass keine solchen Objekte in diesem Abstand vorhanden seien. Gibt es eine Schutzverordnung über das Gebiet, erwähnst du mit welchen Massnahmen deine Tierhaltung die Erreichung der dort formulierten Schutzziele nicht nur nicht gefährdet, sondern sogar unterstützt.

In der Praxis macht man für solche Expertisen von der Fläche eine Liste aller vorkommenden Pflanzenarten und gleicht die mit der regionalen Roten Liste ab. Dazu ist jetzt aber nicht die richtige Jahreszeit - es sei denn, dass da nur wenig wächst oder/und du alle Wiesenkräuter sicher in bütenlosem Zustand erkennen kannst. Aber selbst dann musst du warten, bis sie ausgetrieben haben.
Es gab einen Fall, wo jemand einfach eine CD-ROM voll Bilder seines Baugrunds eingeschickt hat mit der Bemerkung, das seien alle Pflanzen drauf, die es dort gebe, und sie sollen sich die seltenen selber heraussuchen. Hat aber nicht funktioniert - die wollten den Bescheid eines Feldbiologen haben.

Re: Artenschutzprüfung

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 21:40
von Apfelmännchen
War heute beim Amt.
Hat sich alles doch unproblematischer gestaltet, als ich befürchtet hatte. Musste nur noch so ein Zusatzformular ausfüllen und unterschreiben und dann war gut.
Fand ich zwar dann doch etwas komisch, dass man sich selbst bescheinigen kann, dass es dort keine Schützenswerten Arten gibt...
Wenn das jeder so machen kann, dann frag ich mich, was für einen Sinn es dann noch hat... aber für mich war es nur positiv. Zumindest keine unnötigen Zusatzkosten und Rennereien.

Also denne..

Re: Artenschutzprüfung

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 21:52
von Benutzer 3370 gelöscht
Apfelmännchen hat geschrieben: was für einen Sinn es dann noch hat...
Wie soll der arme Beamte sonst seine Brötchen verdienen ? So kann er sich an einem Stempel festhalten und ist auch noch wichtig dabei. :aeh:

Re: Artenschutzprüfung

Verfasst: Di 24. Feb 2015, 22:14
von Olaf
Ich gönn dem das von vollem Herzen, aber, die Moral von der Geschichte ist mal wieder, hingehen oder anrufen, fragen, dann sind das oft durchaus umgängliche Menschen :daumen:
LG
Olaf

Re: Artenschutzprüfung

Verfasst: Di 14. Apr 2015, 08:16
von Olaf
Moin,
jetzt kram ich das noch mal raus.
Hab am WE mitbekommen, dass meine Nachbarin solche Gutachten macht, allerdings für Meeressäuger, das dürfte die wenigsten von uns interessieren, wer hat schon einen offshore-Windpark. Aber sie kennt zumindest welche, die das auch für das machen, was sonst so kreucht und fleucht, falls doch mal jemand Bedarf hat.
LG
Olaf

Re: Artenschutzprüfung

Verfasst: Di 14. Apr 2015, 12:37
von emil17
In den allermeisten Fällen bittet man einen Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde um einen Ortstermin. Der schreibt dann ein paar Zeilen für das Bau- oder Landwirtschaftsamt. Das geht schnell (die kennen das lokal übliche) und ist gewöhnlich kostenlos - Gutachter nehmen Honorar.