Ich würde das im eigenen Interesse selber machen. Das geht schneller und billiger als die Sache über das Verwaltungsgericht zu erzwingen, und dann kann es leicht sein dass die gleich den ganzen Bach "sanieren" und dann ist Deine Idylle dahin.
Ausserdem entscheidet das Amt für Schutz vor Naturgefahren aufgrund der Priorität, d.h. des Produktes aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit, wo sie ihre knappen Mittel einsetzen. Selbst wenn Dein Bach auf einer Liste steht, bist du also erst dran, wenn die nichts wichtigeres oder im Schadenfall teureres zu beheben haben - und das kann dauern.
Wanted hat geschrieben:
Wenn die Wasserrechte der Stadt gehören, dann muss diese auch für den Hochwasserschutz sorgen. Die ganzen Arbeiten kannst Du also der Stadt abdrücken.
Wir haben auch einen kanalisierten "Bach" (Rinnsal) durch das Grundstück fließen und sind zur Gemeinde hin "Unsere Versicherung macht wegen dem Bach und ev. Überflutungen Streß - da könnten ja Schäden in zig-Tausend Euro Höhe entstehen! Wer haftet denn dafür?"
Ergebnis: Die Gemeinde muß haften.
Hochwasser ist ein Elementarschaden und dafür haftet gar niemand, weil es keinen Verursacher gibt. Man kann (und sollte) deshalb eine Gebäudeversicherung abschliessen.
Wenn der Bach aber kanalisiert oder verlegt wurde dann handelt es sich um ein Werk, und für Schäden die durch mangelhaften Unterhalt oder auch nur schlichtes Vorhandensein eines Werkes ausgehen haftet der Besitzer. Und auch nur dann, wenn der Schaden voraussehbar und abwendbar war und durch das Werk bedingt ist - also nicht bei Jahrhunderthochwasser. Hier ist z.B. wesentlich ob Katastrophenalarm ausgelöst wurde.
Wenn Du nachweisen kannst, dass der Bach wegen einer verstopften Durchführung unter einer Strasse sein Bett verlassen hat und über das Land eines Dritten in Deinen Keller geflossen ist, dann haftet der Besitzer der Strasse, denn sein Bauwerk hat den Schaden verursacht, weil es den freien Abfluss behindert. Der kann dann den Schaden möglicherweise abwälzen, wenn ein noch weiter oben in den Bach gefallener Holzstapel Ursache der Verklausung war. Ist aber ein grosser Stein an einer engen Stelle in den Bach gestürzt und hat ihn verstopft, haftet gar niemand.
Und für nicht kausal vorhersehbar eingetretene indirekte Schäden ("ich konnte wegen dem überschwemmten Keller nicht weg und habe deshalb einen wichtigen Kundentermin versäumt und dadurch einen Auftrag verloren") haftet sowieso niemand.
Ich hafte beispielsweise dem Unterlieger nicht für Schäden aus Felssturz, wenn aber eine Trockenmauer abstürzt dann schon.
Der Hausbesitzer haftet für den Schaden aus fallenden Ziegeln an fremdem Eigentum, aber nicht bei Erdbebeben und nicht wenn ein Orkan ganze Häuser einreisst.
(Man kann natürlich nicht argumentieren, wenn man mit dem Auto ein Haus rammt, dass der Schaden nicht entstanden wäre wenn dort keiner gebaut hätte).
Hingegen kann ein Amt nicht gut dem Besitzer die Abwehr eines drohenden voraussehbaren Schadens auf seinem eigenen Grund verwehren und dann die Haftung ablehnen. Ein Grundbesitzer hat deshalb sogar das Recht, in fremdes Eigentum einzugreifen, um drohenden Schaden abzuwenden, wenn der Schaden in keinem Verhältnis zur Beeinträchtigung des fremden Eigentums steht und es anders nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Deshalb muss ich das Fällen von Bäumen dulden (aber nicht bezahlen), die auf meinem Grund selber aufgekommen sind und die Zufahrt oder das Haus des Unterliegers bedrohen.
Ausserdem besteht Schadenminderungspflicht, man muss also zumutbare Vorkehrungen treffen und darf nicht etwa bei Hochwasseralarm noch alte Möbel in den Keller stapeln, um von der Versicherung des "Verursachers" mehr Geld zu kriegen.
Diese Logik: Die haben Wasserrechte am Bach, folglich haften sie für alle Schäden des Baches, funktioniert auch noch aus anderem Grund nicht.
Sonst könnte jeder irgendwo bauen und alle Vorkehrungen zum Schutz seiner Gebäude, die nur ihm etwas nützen, von der Allgemeinheit bezahlen lassen.
Du kannst ja mal bei Ebbe im Watt ein Zelt aufstellen und von der Bundesrepublik als Hoheitsgewalt ein paar Stunden später Schadenersatz einfordern
Wenn
ich im Hochwassergebiet baue, habe
ich ein Problem. Daran ändert nichts, dass Hochwasserschutz ein Anliegen von öffentlichem Interesse ist - und deswegen, nicht wegen Wasserrechten, verfolgt wird.
Wanted hat geschrieben:
Guck im Grundbuch nach, welche Rechte die Stadt dort bezüglich des Wassers eingetragen hat. Dann ein Blick auf die Liegenschaftskarte - vielleicht gehört der Bach sogar gar nicht zu Deinem Grundstück, sondern der Stadt.
Die öffentliche Hand hat die Wasserrechte an allen Gewässern, wenn diese nicht abgetreten sind. Deshalb steht normalerweise nichts dazu im Grundbuch und deshalb darfst Du nicht den Bach, der über deinen Grund fliesst, einfach so stauen oder ableiten oder zur Energieerzeugung nutzen oder Abwasser einleiten oder darin fischen. Die öffentliche Hand ist in der Nutzung der Wasserechte auch nicht frei - sie muss (in der Praxis: oft leider nicht, aus "Interessenabwägung") die Gesetze des Gewässerschutzes beachten.
Mach also einfach und wenn jemand mosert, sag ihm, "Soll ich denn warten bis mir der Keller wieder volläuft?"
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.