kraut_ruebe hat geschrieben:das ist mir nun schon öfter aufgefallen: es gibt vorschriften ohne ende und wenn dann konkret was ansteht gibts einfach keinerlei richtlinie wo klar wäre was sache ist.
Das Problem ist, das die Aussenbebauung mal geschaffen wurde, um denen, die die Aussenfläche nutzen, dort auch das Wohnen zu ermöglichen.
Mit dam Häuserl im schuttertal hätt ich mich mit dem Thema auch rumschlagen müssen - aber nur, weil ich eben kein landwirt, Förster, ... bin!
In dem Fall ist das eine Ausnahmeregelung und die kann nie für alle Fälle gleich sein.
Was mich nervt, ist wenn ich dann zum Landratsamt renne, mich dort kundig machen will und der zuständige Mensch mir keine saubere Antwort geben will/kann. Erst kaufen, Umwidmung beantragen und dann hoffen, das es auch geht
Mein Resümee:
selber wohnen in bestehendem Wohnraum: kein Problem
Wohnraum erweitern in vorhandener Scheune: Antrag nötig, bei erhaltenswerter Bausubstanz (auch so ein Gummiteil

) kein Problem
Wohnraum erweitern durch Neubau oder Anbau von Stall ect: sehr Schwierig, Ausnahmegenehmigung nötig, da normalerweise im aussenbereich nicht genehmigunsfähig.
Wohnraum vermieten oder Schulungen/Wellnessoase: Eine Geschäftliche Nutzung muss genehmigt werden, darf in DE nicht in normalem Wohnraum stattfinden - wenn aber keine Gründe dagegenstehen, sollte es genehmigt werden, aber es ist halt nicht festgelegt (zu viele versch Nutzungen möglich).
So - an dem Punkt bin ich damals ausgestiegen, weil ich das Haus eh nich bekommen hab
Roland