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Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 15:39
von Benutzer 2354 gelöscht
Moin!!
hab gerade in der Bausparkassenzeitschrift gelesen das jeder der mit Holz heizt laut bimsch eine Beratung mitmachen muss. Beratung über das Heizen mit Holz

. wir heizen seit 3 Generationen mit Holz . Die Beratung muss bis Ende 2014 vonstatten gegangen sein.
Hab ich da was wichtiges verpasst ???
kann mir nicht vorstellen das dies so spurlos an mir vorbeigegangen sein soll
Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 16:24
von Reisende
Dazu gibt es folgende Vorschrift in der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung:
§ 4 Allgemeine Anforderungen
(1) Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur betrieben werden, wenn sie sich in einem ordnungsgemäßen technischen Zustand befinden. Sie dürfen nur mit Brennstoffen nach § 3 Absatz 1 betrieben werden, für deren Einsatz sie nach Angaben des Herstellers geeignet sind. Errichtung und Betrieb haben sich nach den Vorgaben des Herstellers zu richten.
[...]
(8) Der Betreiber einer handbeschickten Feuerungsanlage für feste Brennstoffe hat sich nach der Errichtung oder nach einem Betreiberwechsel innerhalb eines Jahres hinsichtlich der sachgerechten Bedienung der Feuerungsanlage, der ordnungsgemäßen Lagerung des Brennstoffs sowie der Besonderheiten beim Umgang mit festen Brennstoffen von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger im Zusammenhang mit anderen Schornsteinfegerarbeiten beraten zu lassen.
Für Interessierte: ich hab ein paar Broschüren zu dem Thema gefunden, die ich hier als pdf anhänge. Darin ist auch folgendes erklärt:
Alle wichtigen Informationen zum richtigen Heizen erhalten die Betreiber neuer wie alter Feuerungsanlagen vom Schornsteinfegerhandwerk. Diese Beratung ist für die
Betreiber verpflichtend – und sie gilt für handbeschickteZentralheizungsanlagen und handbeschickte Einzelraumfeuerungsanlagen gleichermaßen. Es ist an den Betreibern, die Schornsteinfegerin/den Schornsteinfeger damit zu beauftragen. Bei Neuanlagen muss das innerhalb eines Jahres nach Errichtung passiert sein, bei Altanlagen bis einschließlich 31.12.2014.
Praktisch würde ich sagen, wenn euer Schorni das nächste Mal kommt, schnackt ihn einfach mal an. Der sagt dann wahrscheinlich ein paar Sätze dazu, und das wars.
Und man darf nicht vergessen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Niemand wird bei euch klingeln und einen Beratungsnachweis fordern.
pdf-Anhang zu groß, daher hier noch ein Link:
http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/bro ... n_holz.pdf
Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 16:34
von Olaf
kann mir mal jemand das Bild auf Seite 11 der Broschüre interpretieren?
(Bei mir als PDF Seite 6 rechts..)
Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 16:40
von Reisende
Vll. ein Schaubild zu "Dämmen mit Holz"?
Nee keine Ahnung. Soll bestimmt nur hübsch aussehen in der Broschüre lol.
Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 16:43
von Spottdrossel
Olaf hat geschrieben:kann mir mal jemand das Bild auf Seite 11 der Broschüre interpretieren?
(Bei mir als PDF Seite 6 rechts..)
Nach meinem -ohne Beratung gewonnenen- Wissensstand müßte es sich da um nicht brennbares Holz handeln

.
Wir haben mit dem aktuellen Feuerstättenwisch auch so ein lustiges Kaminofen-Propagandaheftchen bekommen, da stand tatsächlich drin, ich müßte alle halbe Stunde ein Hölzchen nachlegen

- nee, danke, verzichte gerne zugunsten anderer...
Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 16:53
von daemo
oh man, wenn man den gesetzestext so durchließt:"feuerungsanlage", "ordnungsgemäße lagerung des brennstoffes" das hört sich immer so böse an als würde man nen AKW in seinem kleinen häuschen betreiben.
auch frage ich mich wer auf die idee gekommen ist in den text reinzuschreiben das der schornsteinfeger erst NACH der errichtung beraten soll. ich dachte der muss vorher erstmal um erlaubnis gefragt werden wenn man auf holzkamine umstellt? den einen satz das man trockenes, unbeschichtetes holz zum heizen nehmen soll wird der einem doch schon vor der errichtung gesagt haben und nicht erst 1 jahr nach errichtung, also erst nachdem man 1 winter lang bereits geheizt hat?!?
und lagerung des brennstoffes? wenn einem klar ist das nasses holz kaum heizwert hat ist klar das man es so lagert das es nicht naß wird. was soll da noch beraten werden?
Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 18:09
von Thomas/V.
Ja mei, die Bürokraten wollen halt auch was zu tun haben.
Demnächst wirds noch ne Anweisung geben, wie man richtig Luft holen soll, damit man keinen Schluckauf bekommt
Dazu geht man dann zum Arzt und läßts sich die Beratung bescheinigen und darf dann wohl auch noch bezahlen dafür...
Sinnlose Schornsteinfeger-Bürokratie, die Geld kostet, gibts ja schon...
Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 18:45
von woody
Olaf hat geschrieben:kann mir mal jemand das Bild auf Seite 11 der Broschüre interpretieren?
(Bei mir als PDF Seite 6 rechts..)
Ist doch klar, in der Broschüre steht doch, daß man nur trockenes Holz heizen darf. Und so wird nasses Holz eben am schnellsten trocken

Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 19:43
von Benutzer 2354 gelöscht
also nix mit da steht demnächst ein Berater vor der Tür und kassiert 59,67

?!!!
Re: Holzheizberatungsschein
Verfasst: Do 29. Nov 2012, 10:42
von luitpold
wir heizen seit 3 Generationen mit Holz .
es gibt unmengen von menschen die mit holz heizen, und das seit generationen
NICHT können.
es macht schon sinn da einmal ein wenig grundwissen zu vermitteln, auch wenn es kostet.