Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Verfasst: Do 8. Nov 2012, 10:43
Bis Ende 2013 muss man gegenüber dem Kaminkehrer den Nachweis erbringen, dass vorhandene alte Öfen die Feinstaubgrenzwerte einhalten. Sonst müssen diese Öfen mit Rußfiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Den genauen Verordnungstext könnt ihr in der pdf-Datei im Anhang nachlesen.
Es handelt sich um die
"Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)"
Ich habe das Ding bisher nur überflogen und noch nicht ganz verstanden.
Falls jemand vom Fach hier ist: Eine Aufklärung im Detail wäre sicher für viele Leser hier hilfreich.
Wichtig wäre zuerst mal zu klären, welche Öfen NICHT von der Verordnung betroffen sind.
§1 Abs (2) nimmt schon mal einige Feuerstätten aus:
"b) Speisen durch unmittelbare Berührung mit heißen Abgasen zu backen oder in ähnlicher Weise zubereiten"
Damit dürften Holzbacköfen und Räucheröfen raus sein.
"c) Branntwein ..."
Schnapsbrennanlagen sind also auch raus
"d) Warmwasser in Badeöfen zu erzeugen"
Eure Badeöfen sind gerettet.
§ 26 beinhaltet Übergangsregelungen für bestehende Öfen.
in Abs. (3) werden
1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW
2. offene Kamine
3. Grundöfen
4. Einzelfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
5. Einzelfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden
von den Regeln der Absätze (1) und (2) ausgenommen.
Heißt:
Küchenherde sind sind raus.
Wenn die Wohneinheit nur über Einzelöfen beheizt wird, sind diese Öfen raus..
Wenn die Öfen von vor 1950 sind, sind diese raus.
Übrig bleiben dann vorhande Öfen, die in Kombination mit anderen Heizungseinrichtungen betrieben werden.
Also z.B. Kaminöfen in Häusern mit Zentralheizung.
Um den Nachweis der Einhalt der Grenzwerte zu vereinfachen, haben der HKI (Industrieverwand Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V) und diverse Hersteller zusammen eine Online-Datenbank erstellt, in der man die Werte für Öfen verschiedner hersteller nachsehen kann.
Die Datenbank findet ihr hier:
http://www.zert.hki-online.de/de-DE/suche
Den genauen Verordnungstext könnt ihr in der pdf-Datei im Anhang nachlesen.
Es handelt sich um die
"Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)"
Ich habe das Ding bisher nur überflogen und noch nicht ganz verstanden.
Falls jemand vom Fach hier ist: Eine Aufklärung im Detail wäre sicher für viele Leser hier hilfreich.
Wichtig wäre zuerst mal zu klären, welche Öfen NICHT von der Verordnung betroffen sind.
§1 Abs (2) nimmt schon mal einige Feuerstätten aus:
"b) Speisen durch unmittelbare Berührung mit heißen Abgasen zu backen oder in ähnlicher Weise zubereiten"
Damit dürften Holzbacköfen und Räucheröfen raus sein.
"c) Branntwein ..."
Schnapsbrennanlagen sind also auch raus
"d) Warmwasser in Badeöfen zu erzeugen"
Eure Badeöfen sind gerettet.
§ 26 beinhaltet Übergangsregelungen für bestehende Öfen.
in Abs. (3) werden
1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW
2. offene Kamine
3. Grundöfen
4. Einzelfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
5. Einzelfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden
von den Regeln der Absätze (1) und (2) ausgenommen.
Heißt:
Küchenherde sind sind raus.
Wenn die Wohneinheit nur über Einzelöfen beheizt wird, sind diese Öfen raus..
Wenn die Öfen von vor 1950 sind, sind diese raus.
Übrig bleiben dann vorhande Öfen, die in Kombination mit anderen Heizungseinrichtungen betrieben werden.
Also z.B. Kaminöfen in Häusern mit Zentralheizung.
Um den Nachweis der Einhalt der Grenzwerte zu vereinfachen, haben der HKI (Industrieverwand Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V) und diverse Hersteller zusammen eine Online-Datenbank erstellt, in der man die Werte für Öfen verschiedner hersteller nachsehen kann.
Die Datenbank findet ihr hier:
http://www.zert.hki-online.de/de-DE/suche