Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Bis Ende 2013 muss man gegenüber dem Kaminkehrer den Nachweis erbringen, dass vorhandene alte Öfen die Feinstaubgrenzwerte einhalten. Sonst müssen diese Öfen mit Rußfiltern nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Den genauen Verordnungstext könnt ihr in der pdf-Datei im Anhang nachlesen.
Es handelt sich um die
"Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)"
Ich habe das Ding bisher nur überflogen und noch nicht ganz verstanden.
Falls jemand vom Fach hier ist: Eine Aufklärung im Detail wäre sicher für viele Leser hier hilfreich.
Wichtig wäre zuerst mal zu klären, welche Öfen NICHT von der Verordnung betroffen sind.
§1 Abs (2) nimmt schon mal einige Feuerstätten aus:
"b) Speisen durch unmittelbare Berührung mit heißen Abgasen zu backen oder in ähnlicher Weise zubereiten"
Damit dürften Holzbacköfen und Räucheröfen raus sein.
"c) Branntwein ..."
Schnapsbrennanlagen sind also auch raus
"d) Warmwasser in Badeöfen zu erzeugen"
Eure Badeöfen sind gerettet.
§ 26 beinhaltet Übergangsregelungen für bestehende Öfen.
in Abs. (3) werden
1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW
2. offene Kamine
3. Grundöfen
4. Einzelfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
5. Einzelfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden
von den Regeln der Absätze (1) und (2) ausgenommen.
Heißt:
Küchenherde sind sind raus.
Wenn die Wohneinheit nur über Einzelöfen beheizt wird, sind diese Öfen raus..
Wenn die Öfen von vor 1950 sind, sind diese raus.
Übrig bleiben dann vorhande Öfen, die in Kombination mit anderen Heizungseinrichtungen betrieben werden.
Also z.B. Kaminöfen in Häusern mit Zentralheizung.
Um den Nachweis der Einhalt der Grenzwerte zu vereinfachen, haben der HKI (Industrieverwand Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V) und diverse Hersteller zusammen eine Online-Datenbank erstellt, in der man die Werte für Öfen verschiedner hersteller nachsehen kann.
Die Datenbank findet ihr hier:
http://www.zert.hki-online.de/de-DE/suche
Den genauen Verordnungstext könnt ihr in der pdf-Datei im Anhang nachlesen.
Es handelt sich um die
"Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)"
Ich habe das Ding bisher nur überflogen und noch nicht ganz verstanden.
Falls jemand vom Fach hier ist: Eine Aufklärung im Detail wäre sicher für viele Leser hier hilfreich.
Wichtig wäre zuerst mal zu klären, welche Öfen NICHT von der Verordnung betroffen sind.
§1 Abs (2) nimmt schon mal einige Feuerstätten aus:
"b) Speisen durch unmittelbare Berührung mit heißen Abgasen zu backen oder in ähnlicher Weise zubereiten"
Damit dürften Holzbacköfen und Räucheröfen raus sein.
"c) Branntwein ..."
Schnapsbrennanlagen sind also auch raus
"d) Warmwasser in Badeöfen zu erzeugen"
Eure Badeöfen sind gerettet.
§ 26 beinhaltet Übergangsregelungen für bestehende Öfen.
in Abs. (3) werden
1. nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW
2. offene Kamine
3. Grundöfen
4. Einzelfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
5. Einzelfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber dem Bezirksschornsteinfegermeister glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden
von den Regeln der Absätze (1) und (2) ausgenommen.
Heißt:
Küchenherde sind sind raus.
Wenn die Wohneinheit nur über Einzelöfen beheizt wird, sind diese Öfen raus..
Wenn die Öfen von vor 1950 sind, sind diese raus.
Übrig bleiben dann vorhande Öfen, die in Kombination mit anderen Heizungseinrichtungen betrieben werden.
Also z.B. Kaminöfen in Häusern mit Zentralheizung.
Um den Nachweis der Einhalt der Grenzwerte zu vereinfachen, haben der HKI (Industrieverwand Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V) und diverse Hersteller zusammen eine Online-Datenbank erstellt, in der man die Werte für Öfen verschiedner hersteller nachsehen kann.
Die Datenbank findet ihr hier:
http://www.zert.hki-online.de/de-DE/suche
- Dateianhänge
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- 1BLMSchV.pdf
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Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Offene Kamine sind ausgenommen??
Das kann aber nicht am geringen Feinstaub-Aufkommen liegen
Frage: wenn ich die Glastüre von meinem wasserführenden Kamineinsatz ausbaue, ist das dann ein offener Kamin??
Und wenn ich (was ohnehin angedacht ist) die Abgase meines Kamineinsatzes durch eine gemauerte Abwärme-Wand mit Zügen leite, ist das dann ein Grundofen?
Ich denke, ich warte erst mal ab ob mein Schorni irgendwann irgendetwas sagt, - ich sehe da nämlich ein Umsetzungsproblem hier auf dem Dorf...

Das kann aber nicht am geringen Feinstaub-Aufkommen liegen

Frage: wenn ich die Glastüre von meinem wasserführenden Kamineinsatz ausbaue, ist das dann ein offener Kamin??

Und wenn ich (was ohnehin angedacht ist) die Abgase meines Kamineinsatzes durch eine gemauerte Abwärme-Wand mit Zügen leite, ist das dann ein Grundofen?

Ich denke, ich warte erst mal ab ob mein Schorni irgendwann irgendetwas sagt, - ich sehe da nämlich ein Umsetzungsproblem hier auf dem Dorf...

- Reisende
- Beiträge: 4268
- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 15:05
- Wohnort: Altmoränenlandschaft in Klimazone 8a
Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Da wäre ich mir nicht ganz sicher. Kommt drauf an, was unter "Wohneinheit" zu verstehen ist. Der Begriff wird leider in § 2 nicht erläutert. Du interpretierst es als Zimmer, ich eher als Wohnung. --> Ein Mehrfamilienhaus besteht aus mehreren Wohneinheiten. So ist es zumindest mietrechtlich zu verstehen.Heißt:
Küchenherde sind sind raus.
Wenn die Räume nur über die betoffenen Öfen beheizt werden, sind diese raus.
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist für die Annahme einer Wohnung für Stichtage ab 1. Januar 1974 u.a. wesentlich, dass die Räume eine von anderen Räumen eindeutig baulich getrennte, in sich abgeschlossene Einheit bilden und einen eigenen Zugang aufweisen. Außerdem ist erforderlich, dass die für die Führung eines selbständigen Haushalts notwendigen Nebenräume vorhanden sind (s. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151).
Um von einem Zweifamilienhaus sprechen zu können ist Vorraussetzungen, dass in dem Haus zwei Wohneinheiten bestehen, die genau dies vorstehenden Voraussetzungen erfüllen. BFH 2. Senat, Urteil vom 22. Mai 2002, Az: II R 43/00
Mehrere Zimmer können als unselbständige Wohneinheit bezeichnet werden, wenn die Einheit eindeutig baulich getrennt und vom übrigen Bereich abgeschlossen ist.
Um eine selbständige Wohneinheit annehmen zu können, ist mindestens ein Aufenthaltsraum (zum Schlafen und Wohnen) erforderlich sowie Küche (Kochecke), Toilette und eine besondere Waschgelegenheit. Die Räume müssen eine Einheit bilden, jedoch ist kein eigener Zugang erforderlich.
Quelle
Edit:
Jetzt hab ichs nochmal gelesen und frag mich grad, ob ich dich falsch verstanden habe. Du sprichst im Plural "Räume", als meinst du wsl auch die gesamte Wohnung?


da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.
Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
@Reisende:
Da hast du recht. Meine Forumulierung war falsch. Ich habe es oben geändert, damit keine weitere Verwirrung entsteht.
Wichtig ist, dass in der Wohneinheit nur Einzelöfen vorhanden sind.
Die Auslegung für den Fall, dass eine Wohneinheit mit Zentralheizung versehen ist aber z.B. ein einzelnes Zimmer ohne Heizkörper ist und mit einem Einzelofen beheizt wird, überlasse ich Juristen.
Schronsteinfeger möchte ich dieses Jahr jedenfalls nicht sein...
Da hast du recht. Meine Forumulierung war falsch. Ich habe es oben geändert, damit keine weitere Verwirrung entsteht.
Wichtig ist, dass in der Wohneinheit nur Einzelöfen vorhanden sind.
Die Auslegung für den Fall, dass eine Wohneinheit mit Zentralheizung versehen ist aber z.B. ein einzelnes Zimmer ohne Heizkörper ist und mit einem Einzelofen beheizt wird, überlasse ich Juristen.
Schronsteinfeger möchte ich dieses Jahr jedenfalls nicht sein...
Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
@frodo: Irgendwo in der Verordnung steht auch, dass offene Kamine nur ab und zu in Betrieb genommen werden dürfen. Als dauerhafte Heizung scheiden sie also aus. Ich weiß aber nicht mehr wo, habe es nur beim Überliegen gelesen. Evtl. kannst du den Text nach Stichwort durchsuchen.
Da ein offener Kamin massenweise warme Luft aus dem Raum absaugt, ist das eh mehr ein akademisches Problem.
Meine Nachbarn haben aber z.B. einen offenen Kamin in ihrer überdachten und an 3 seiten ummauerten "Terasse". Denke mal, das richtet sich eher an solche Fälle.
Da ein offener Kamin massenweise warme Luft aus dem Raum absaugt, ist das eh mehr ein akademisches Problem.
Meine Nachbarn haben aber z.B. einen offenen Kamin in ihrer überdachten und an 3 seiten ummauerten "Terasse". Denke mal, das richtet sich eher an solche Fälle.
Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Bei bürokratischen Regelungen niemals nach dem Sinn fragen!frodo hat geschrieben:Offene Kamine sind ausgenommen??![]()
Das kann aber nicht am geringen Feinstaub-Aufkommen liegen![]()
Gruß
Theo
Live Free or Die
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Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?

Da guck ich mir doch gerade gleich mal Holzbacköfen an in der Bucht. Stilistisch würde sowas auch sehr schön in unser WZ passen.
Mal abgesehen davon, dass ich dabei auf die lustige Formulierung "als Zweitwohnsitz für die Weihnachtsgans" gestoßen bin:
Liegt die (Raum-)Heizleistung eigentlich deutlich unter einem Kaminofen? Ich mein, man will die oft ja nicht so riesige Küche nicht zur Sauna machen....
Na, ich muss erst mal unseren Ofen beglotzen, ob ich da irgendeine verwertbare Beschilderung finde....
Danke jedenfalls für den Thread.
Olaf
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Wieso nicht, nachdem das Schornsteinfegermonopol jetzt gefallen ist, ist das doch eine neue, sprudelnde Einnahmequelle. Ich klaube kaum, daß der Schorni die Erfassung, Kontrolle und ev. Messungen umsonst machen wird!?Manfred hat geschrieben: Schronsteinfeger möchte ich dieses Jahr jedenfalls nicht sein...
Nachdem der Feinstaubausstoß sehr vom Brennstoff und Heizverhalten abhängig ist, sich nicht wirklich messen lässt und nur mit unangemessen hohem Aufwand "filtern" lässt, fragt man sich schon nach dem Sinn.Theo hat geschrieben:Bei bürokratischen Regelungen niemals nach dem Sinn fragen!
Der Staat verdient ja recht gut an Heizöl, Erdgas und Strom, nur die Holzheizer kann man nicht richtig zur Ader lassen. Maximal mit 7% Märchensteuer, aber auch nur dann wenn man sein Holz vom Händler kauft. Bei "Selbstfällern" wie mir und vielen anderen sieht es schlecht aus für die Staatskasse. Man muß kein Verschwörungstheoretiker sein um sich auszumalen was passieren könnte wenn mal alle Einzelfeuerstätten erfasst und in Schadstoffklassen eingeteilt sind..... Steuern.... Abgaben .... Gebühren....
- Little Joe
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Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Mein Schorni hat mir im letzten Herbst erzählt, sie müssten bis Ende diesen Jahres alle Feuerstätten in Privathaushalten aufnehmen und beschreiben. Bis jetzt ist noch keiner hier aufgelaufen. 

Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.
-
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Re: Feinstaub: Welche Öfen müssen stillgelegt werden?
Moin,
leicht OT:
Hab versucht, weil ich es selbst mit Brille nicht lesen konnte, wegen der Enge musste ich einfach zu dicht ran, das Typenschild des Kamins zu fotografieren. Hat nicht geklappt. Den Ofen würde ich vermutlich durchkriegen, zumindest sind ein paar Sachen reingestanst, wie drauf hindeuten, aber ich kann sie nicht richtig lesen. Morgen kommt mein Sohn, muss der mal gucken. Wenn nicht:
Egal:
Ich war sehr überrascht, dass meine Frau meine Idee, ins WZ einen Küchenherd zu stellen regelrecht begeistert aufgenommen hat.
Wir essen ja selten im WZ, aber sie hatte gleich die Vision: Showkochen im WZ.
"Setzt Euch schon mal hin, wir kochen noch fertig!"
Den Ofen, vielleicht kann ich ja was echt altes auftreiben, rechts oder links vom Zug, auf die andere Seite ne Abstellplatte, am besten so aus alten Bohlen.
Wenn da zwischendurch einer seinen Verstärker draufstellt solls mir auch recht sein.
Nen Kaminofen hat ja jeder.
Und da ich gern Fotos hochlade: Links in dem Schrank ist eh schon das gute Geschirr, der Kinder wegen, also Tabu....
Ich stell mir das schön vor.
Sorry fürs OT, aber wohin sonst...
Olaf
leicht OT:
Hab versucht, weil ich es selbst mit Brille nicht lesen konnte, wegen der Enge musste ich einfach zu dicht ran, das Typenschild des Kamins zu fotografieren. Hat nicht geklappt. Den Ofen würde ich vermutlich durchkriegen, zumindest sind ein paar Sachen reingestanst, wie drauf hindeuten, aber ich kann sie nicht richtig lesen. Morgen kommt mein Sohn, muss der mal gucken. Wenn nicht:
Egal:
Ich war sehr überrascht, dass meine Frau meine Idee, ins WZ einen Küchenherd zu stellen regelrecht begeistert aufgenommen hat.
Wir essen ja selten im WZ, aber sie hatte gleich die Vision: Showkochen im WZ.
"Setzt Euch schon mal hin, wir kochen noch fertig!"
Den Ofen, vielleicht kann ich ja was echt altes auftreiben, rechts oder links vom Zug, auf die andere Seite ne Abstellplatte, am besten so aus alten Bohlen.
Wenn da zwischendurch einer seinen Verstärker draufstellt solls mir auch recht sein.
Nen Kaminofen hat ja jeder.

Und da ich gern Fotos hochlade: Links in dem Schrank ist eh schon das gute Geschirr, der Kinder wegen, also Tabu....
Ich stell mir das schön vor.
Sorry fürs OT, aber wohin sonst...
Olaf
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.