Terra Preta durch Patent geschützt
Terra Preta durch Patent geschützt
Ich habe mich gerade mal kundig gemacht, wie ich unseren schlechten Boden verbessern kann, und bin auf Terra Preta gestoßen. Dabei aber auch gleich auf ein deutsches Patent:
http://www.patent-de.com/20070215/EP1739067.html
Dort drin steht, wie man welche Bestandteile vermischt und zubereitet. Die gleichen Informationen habe ich jedoch auch an anderen Stellen gefunden bzw. bei Permakultur und in Videos im Internet.
Heißt das, ich mache mich strafbar, wenn ich selbst Terra Preta herstelle? Muss ich das im verdunkelten Keller machen? Oder ist nur verboten, dass ich es herstelle und verkaufe und den Namen benutze?
http://www.patent-de.com/20070215/EP1739067.html
Dort drin steht, wie man welche Bestandteile vermischt und zubereitet. Die gleichen Informationen habe ich jedoch auch an anderen Stellen gefunden bzw. bei Permakultur und in Videos im Internet.
Heißt das, ich mache mich strafbar, wenn ich selbst Terra Preta herstelle? Muss ich das im verdunkelten Keller machen? Oder ist nur verboten, dass ich es herstelle und verkaufe und den Namen benutze?
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Re: Terra Preta durch Patent geschützt
gute frage!
strafbar machst du dich nicht, wenn dann ggf. zivilrechtlich schadensersatzpflichtig.
aber auch das sollte dir mmn keine sorgen bereiten, denn die private nutzung von etwas patentiertem ist zulässig (zumind. wenn man wikipedia hierbei vertraut, ich tue das in diesem fall und habe die §§ nicht einzeln nachgelesen).
Der Patentinhaber erhält gemäß § 9 § 9 PatG das Recht, andere von der Benutzung der Erfindung[29] auszuschließen. Der Inhaber eines Erzeugnispatents hat das Recht, es Dritten zu verbieten, das Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen. Bei Verfahrenspatenten erstreckt sich der Patentschutz neben der Anwendung des geschützten Verfahrens auch auf solche Gegenstände, die unmittelbare Erzeugnisse des geschützten Verfahrens sind (auch Art. 64(2) EPÜ). Die Rechtszuweisung gemäß § 9 PatG wird ergänzt durch einen entsprechenden Unterlassungsanspruch nach § 139 Abs. 1 PatG.
Der Patentinhaber kann seine vermögensrechtlichen Ansprüche ganz oder teilweise (allerdings nicht das Erfinderpersönlichkeitsrecht) gem. § 15, § 23 PatG durch Lizenz auf andere übertragen.
§ 11 PatG sieht bestimmte Ausnahmen von der Wirkung des Patents vor. So erstreckt sich die Schutzwirkung eines Patentes nicht auf den privaten Bereich, das heißt jedermann kann eine patentierte Erfindung für den persönlichen Gebrauch benutzen. Weiterhin ist die Benutzung zu Versuchszwecken freigestellt. Was ein Versuch genau ist, führt immer wieder zu Streit, jedoch wird diese Vorschrift europaweit so ausgelegt, dass ein Versuch jedes planmäßige Vorgehen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ist, wobei sich diese Erkenntnisse auf die benutzte Erfindung selbst beziehen müssen. Durch das Versuchsprivileg von den Wirkungen des Patents freigestellt sind daher unter anderem Versuche zur Überprüfung der Patentierbarkeit einer Erfindung oder zu Weiterentwicklungs- und Umgehungszwecken.
http://de.wikipedia.org/wiki/Patentrech ... en_Patents
strafbar machst du dich nicht, wenn dann ggf. zivilrechtlich schadensersatzpflichtig.
aber auch das sollte dir mmn keine sorgen bereiten, denn die private nutzung von etwas patentiertem ist zulässig (zumind. wenn man wikipedia hierbei vertraut, ich tue das in diesem fall und habe die §§ nicht einzeln nachgelesen).
Der Patentinhaber erhält gemäß § 9 § 9 PatG das Recht, andere von der Benutzung der Erfindung[29] auszuschließen. Der Inhaber eines Erzeugnispatents hat das Recht, es Dritten zu verbieten, das Erzeugnis herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen. Bei Verfahrenspatenten erstreckt sich der Patentschutz neben der Anwendung des geschützten Verfahrens auch auf solche Gegenstände, die unmittelbare Erzeugnisse des geschützten Verfahrens sind (auch Art. 64(2) EPÜ). Die Rechtszuweisung gemäß § 9 PatG wird ergänzt durch einen entsprechenden Unterlassungsanspruch nach § 139 Abs. 1 PatG.
Der Patentinhaber kann seine vermögensrechtlichen Ansprüche ganz oder teilweise (allerdings nicht das Erfinderpersönlichkeitsrecht) gem. § 15, § 23 PatG durch Lizenz auf andere übertragen.
§ 11 PatG sieht bestimmte Ausnahmen von der Wirkung des Patents vor. So erstreckt sich die Schutzwirkung eines Patentes nicht auf den privaten Bereich, das heißt jedermann kann eine patentierte Erfindung für den persönlichen Gebrauch benutzen. Weiterhin ist die Benutzung zu Versuchszwecken freigestellt. Was ein Versuch genau ist, führt immer wieder zu Streit, jedoch wird diese Vorschrift europaweit so ausgelegt, dass ein Versuch jedes planmäßige Vorgehen zur Gewinnung neuer Erkenntnisse ist, wobei sich diese Erkenntnisse auf die benutzte Erfindung selbst beziehen müssen. Durch das Versuchsprivileg von den Wirkungen des Patents freigestellt sind daher unter anderem Versuche zur Überprüfung der Patentierbarkeit einer Erfindung oder zu Weiterentwicklungs- und Umgehungszwecken.
http://de.wikipedia.org/wiki/Patentrech ... en_Patents
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.
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Re: Terra Preta durch Patent geschützt
Die Frage ist ja auch, wie weit der Patentschutz geht. Das Mitkompostieren von Holzkohle ist z.B. glaube ich nicht so wahnsinnig neu, auch wenn man es bisher nicht Terra Preta genannt hat. Interessant wäre, ob sich dafür schriftliche Belege vor 2005 finden lassen.
Re: Terra Preta durch Patent geschützt
Werde auch noch ein patent anmelden für perra treta.
Lg thomas

Lg thomas
Re: Terra Preta durch Patent geschützt
Achso den name ei- pad habe ich auch schon im visier
Lg thomas

Lg thomas
Re: Terra Preta durch Patent geschützt
Mir ist schleierhaft, wie ein Verfahren, das Jahrhunderte oder Jahrtausende als ist, plötzlich jemandem "gehören" kann. Sollte juristisch eigentlich nicht möglich sein "öffentliche Vorbenutzung". Spricht aber nicht dafür, dass die Patentbehörden ordentlich arbeiten.
Re: Terra Preta durch Patent geschützt
Servus!
nicht verrückt machen lassen von der Patentierung der Terra Preta!
Es können nur Dinge und Verfahren patentiert werden die noch nicht "Stand der Technik" sind.
na ja Terra Preta ist Stand der Technik seit tausenden Jahren in Südamerika und sein ca.500 n.Chr. in Deutschland.
Was geschützt werden kann, ist ein Verfahren zur Herstellung der Terra Prete oder eine spezieller Zuschlagstoff, wenn der Zuschlagstoff neu ist.
Also was im Garten unter Kompostierung und Bokashi fällt ist "Stand der Technik" und somit frei anwendbar
für den eigengebrauch bei nicht gewerblicher Nutzung kannst eh machen was du willst. da kräht kein Hahn danach.
Bei der Herstellung von Terra Preta kommt es auf die eigenen Erfahrungen an nicht auf irgendwelche Patente! Denn eins ist bei vielen Patenten, sie sind das Geld nicht wert das sie kosten! Meist wird ein Patent nach 2 bis 3 Jahren durch eine Neuerung sowieso ersetzt.
Patente sind nur bei wirklichem "Neuen" sinnvoll! Das meiste mit dem Patent verdient in der Regel der Anwalt.
Meine devise ist Vorsprung durch inovation!
Gruß holzgaser
nicht verrückt machen lassen von der Patentierung der Terra Preta!
Es können nur Dinge und Verfahren patentiert werden die noch nicht "Stand der Technik" sind.
na ja Terra Preta ist Stand der Technik seit tausenden Jahren in Südamerika und sein ca.500 n.Chr. in Deutschland.
Was geschützt werden kann, ist ein Verfahren zur Herstellung der Terra Prete oder eine spezieller Zuschlagstoff, wenn der Zuschlagstoff neu ist.
Also was im Garten unter Kompostierung und Bokashi fällt ist "Stand der Technik" und somit frei anwendbar
für den eigengebrauch bei nicht gewerblicher Nutzung kannst eh machen was du willst. da kräht kein Hahn danach.
Bei der Herstellung von Terra Preta kommt es auf die eigenen Erfahrungen an nicht auf irgendwelche Patente! Denn eins ist bei vielen Patenten, sie sind das Geld nicht wert das sie kosten! Meist wird ein Patent nach 2 bis 3 Jahren durch eine Neuerung sowieso ersetzt.
Patente sind nur bei wirklichem "Neuen" sinnvoll! Das meiste mit dem Patent verdient in der Regel der Anwalt.
Meine devise ist Vorsprung durch inovation!
Gruß holzgaser
Holzkohle - warum die wertvollste Kohle nicht das Geld ist!
Re: Terra Preta durch Patent geschützt
Holzgaser, Stand der Technik oder bereits in öffentlicher Benutzung, wäre die Theorie. Die Praxis sieht so aus, dass Patente erteilt werden (wie ja offensichtlich in dem Fall geschehen), obwohl eigentlich rechtswidrig. Dann werden die Mitbewerber verklagt. Wenn man nicht finanzstark genug ist, sind die Chancen nicht gut.
Patente helfen immer nur den kapitalstarken, nicht den Innovatoren.
Patente helfen immer nur den kapitalstarken, nicht den Innovatoren.
Re: Terra Preta durch Patent geschützt
@Adjua
Hallo!
Ja da hast Du vollkommen Recht das ist so! Viele Erfindungen, wenn die gut ist, wird dann abgekupfert und von finanzstarken vermarktet. Die wenigsten „Erfinder“ werden mit einem Patent auch finanziell echt was erreichen.
Eine Regel gilt immer noch:
Du wirst erst ausgelacht
Du wirst ignoriert
Du wirst bekämpft
Wenn du gut bist wird sich deine Idee durchsetzen und andere werden damit Geld verdienen!
Ich hab da schon meine Erfahrungen gemacht wie das läuft.............
Hallo!
Ja da hast Du vollkommen Recht das ist so! Viele Erfindungen, wenn die gut ist, wird dann abgekupfert und von finanzstarken vermarktet. Die wenigsten „Erfinder“ werden mit einem Patent auch finanziell echt was erreichen.
Eine Regel gilt immer noch:
Du wirst erst ausgelacht
Du wirst ignoriert
Du wirst bekämpft
Wenn du gut bist wird sich deine Idee durchsetzen und andere werden damit Geld verdienen!
Ich hab da schon meine Erfahrungen gemacht wie das läuft.............
Holzkohle - warum die wertvollste Kohle nicht das Geld ist!
Re: Terra Preta durch Patent geschützt
hm, das erste, was mir bei dem Titel aufgefallen ist...
"Terra Preta" wird durch das Patent geschützt - wovor und vor wem??
Terra Preta kann niemand mehr "erfinden", maximal wiederentdecken - oder?
Oder man kann Methoden erfinden, wie man es "heute" und "wieder" herstellen kann....
"Terra Preta" wird durch das Patent geschützt - wovor und vor wem??
Terra Preta kann niemand mehr "erfinden", maximal wiederentdecken - oder?
Oder man kann Methoden erfinden, wie man es "heute" und "wieder" herstellen kann....