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Gesetzliche Auflagen Komposttoilette/Kläranlage
Verfasst: Mo 8. Dez 2014, 21:26
von Thorhall
Hallo,
vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen?
Ich würde gerne wissen, ob der Bau einer Komposttoilette im Haus, welches nicht an die Kanalisation angebunden ist, rechtlich unproblematisch ist?
Kurz zur Erläuterung der Umstände:
Aktuell haben wir auf unserem Bioland-Hof eine Kläranlage. In Niedersachsen wurden jetzt die Bestimmungen für die Betreibung einer Kläranlage verändert, so dass viele Haushalte viel Geld ausgeben müssen um diesen unsinnigen Änderungen gerecht zu werden.
Um von diesen Gängelungen aus Brüssel u.ä. nicht mehr betroffen zu sein, denken wir über eine Komposttoilette im/am Haus nach. Leider konnte ich bisher nicht in Erfahrung bringen, ob es bei einem Landwirtschaftlichen Betrieb so ohne weiteres möglich ist, sich vom Klärsystem loszusagen und auf Komposttoilette umzustellen oder ob es dort dann auch wieder irgendwelche Verbote o.ä. gibt.
Weiß hier jemand mehr? Oder vielleicht eine gute Quelle für Infos?
Besten Dank im voraus!
Re: Gesetzliche Auflagen Komposttoilette/Kläranlage
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 09:06
von emil17
Ich würd mich da ans zuständige Bauamt wenden und mir die Informationen, wenn es um Geld geht (also Vorschriften bezüglich Neuinvestitionen) mit Name des Beamten, Datum usw. bestätigen lassen.
Frag dort auch nach Bestandesschutz und Übergangsfristen sowie nach Befreiungsmöglichkeiten aufgrund besonderer Umstände. In der Regel ist es so, dass die Betroffenen sich selber bemühen müssen, wenn sie solche Regelungen ausnutzen wollen - das Amt hat Beratungspflicht, wird aber nicht selber in Deinem Sinne tätig werden.
Dazu kann es hilfreich sein, die auf Euch angewendeten Verordnungen im genauen Wortlaut zu kennen. Eine Rechtsmittelbelehrung muss in jeder Verfügung enthalten sein - nachfordern, wenn dem nicht so sein sollte!
Ansonsten kann man selbstverständlich eine Komposttoilette installieren und benutzen. Die können und werden kontrollieren, ob eine vorschriftsmässige Abwasserbehandlung installiert und betriebsbereit ist. In welches Klo man sch****t, wird (noch?) nicht kontrolliert.
Bei mir war - allerdings nur für ein Wochenendhaus - der Weg, eine kostenträchtige Installation zu umgehen, der, die Hauswasserleitung zu entfernen. Kein Zuwasser - kein Abwasser. Der Brunnen steht 10 m nebendran. Ganz nebenbei gibt es nun keine Probleme mehr mit Leitungen entleeren bei Frostgefahr.
Bezüglich "unsinniger Vorschriften aus Brüssel" (oder woher auch immer) möchte ich zu bedenken geben, dass nur durch die Tatsache, dass technischer Umweltschutz vorgeschrieben und flächendeckend durchgesetzt wird, die hohe Bevölkerungsdichte ohne periodisch wiederkehrende Seuchen wie Cholera aufrechterhalten werden kann.
Re: Gesetzliche Auflagen Komposttoilette/Kläranlage
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 19:27
von Thorhall
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Das hilft uns sicher schon mal weiter.
Re: Gesetzliche Auflagen Komposttoilette/Kläranlage
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 21:24
von unkrautaufesserin
Soweit ich weiß, ist eine funktionierende Abwasseranlage entsprechend der ortsüblichen Vorschriften (Abwasserzweckverband/Untere Wasserbehörde) zwingend notwendig zum Erhalt der baurechtlichen Zulassung als Wohngebäude.
Und ich weiß von einem Fall, in dem die Leute 2 Jahre lang aufs Toi-Häuschen gegangen sind, weil die Betriebsgenehmigung für die abflußlose Grube abgelaufen war und die Stadt mit den Kanalbauarbeiten in Verzug war...
Wir mußten, weil die Große noch polizeilich bei uns gemeldet war, eine Anlage für 15 Personen bauen, obwohl hier ständig nur 8 Personen wohnen. Die Anlage war natürlich auch doppelt so teuer.
Ein Jahr später ist sie gänzlich ausgezogen...
Liebe Grüße, M.
Re: Gesetzliche Auflagen Komposttoilette/Kläranlage
Verfasst: Di 9. Dez 2014, 21:46
von Little Joe
unkrautaufesserin hat geschrieben:Soweit ich weiß, ist eine funktionierende Abwasseranlage entsprechend der ortsüblichen Vorschriften (Abwasserzweckverband/Untere Wasserbehörde) zwingend notwendig zum Erhalt der baurechtlichen Zulassung als Wohngebäude.

, genau so ist es. Und im Haus muss mindestens ein funktionstüchtiges WC sein,ob das nun genutzt wird steht auf einem anderen Blatt.