Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,.........,wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden.
...das steht im Landesjagdgesetz NRW. Und so habe ich es auch beim Jadgschein gelernt.
Allerdings ist ebenn Jäger nicht gleich Jäger. Das Thema hatten wir hier ja schon des öfteren. Es besteht eben auch Situationsbedingt Entscheidungsrecht. Also wenn ich ne Katze 350m vom Haus des Besitzers in der Sonne liegen sehe, ist das einfach etwas anders, als wenn ich ne Katze 201m vom Haus entfernt beobachte, wie sie ein Lerchennest ausnimmt. Rein rechtlich habe ich das Recht die Katze in beiden Fällen zu schießen. Rein menschlich würde ich im ersten Fall anders entscheiden.
UNd ja, es gibt Jäger, die ihre Hunde die Katzen auf die Bäume treiben lassen, wenn sie sie im Wald antreffen, um sie dann vom per Schrot vom Baum zu holen. Aber es gibt eben auch welche, die es n icht interessiert, ob ne Katze regelmäßig durch den Wald oder Feld stromt und dabei ihren Hunger stillt.
lg, zaches
PS: gestern war ich bei der örtlichen Katzenschutzvereinsdame. Sie lässt jedes Jahr für 12000 € freilaufende Katzen und Kater sterilisieren/Kastrieren. Kater kosten 15, Katzen 50€. Rechne jetzt mal aus, wieviele Katzen ohne "Besitzer" es hier in meiner Umgebung so gibt.