Das Sammeln für den Verkauf ist in D grundsätzlich nur mit behördlicher Genehmigung erlaubt.
In der Rechtsprechung wird meist eine Menge von 2 kg genannt, die ein Sammler von geschützten Arten (wie Steinpilz, Pfifferling, Rotkappen, Morcheln etc.) pro Tag für den Eigenbedarf entnehmen darf.
Einige besonders geschützte Arten dürfen gar nicht entnommen werden.
Wundert mich auch immer wieder, dass so viele Pilzsammler ihre Verstöße gegen die Bundesartenschutzverordnung öffentlich im Internet oder der Regionalpresse zur Schau stellen.
Die Behörden scheint es aber zum Glück wenig zu interessieren.
Die geschützten Arten findest du in der Bundesartenschutzverordnung Anlage 1 zu §1.
Die Ausnahmen für das Sammeln zum Eigenbedarf in §2 Abs. 1 aufgelistet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf