für gewöhnlich bin ich informiert, daß man Bäume nur im Zeitraum 1 Oktober- 29.Februar fällen darf. Aus Naturschutzgründen, vorallem wegen der Vögel (Brutbäume).
Ist im Bundesnaturschutzgesetz so geregelt: BNatSchG §39 (5).
Jetzt ist der Wald/Forst -in diesem Absatz- explizit davon ausgenommen.
Im Bundeswaldgesetz BWaldG oder im Landesforstgesetz z.B. LFoG NRW finde ich nichts zum Fällzeitpunkt.
Habe ich da etwas übersehen? Gibt es noch andere Regelungen dazu? - Oder darf man im Wald/Forst das ganze Jahr Bäume Fällen? - Nun Waldvögel brauchen ja auch ihre Brutbäume...

Weiss da jemand Näheres dazu?