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von Benutzer 947 gelöscht » Di 24. Jan 2017, 13:58
Hallo Ziegenbauer,
nein, die Ziege muss nicht zum Tierarzt, wenn sie angemeldet ist oder damit sie "angenommen" wird zur Anmeldung. Sie muss nur dann zum Tierarzt, bzw. der Tierarzt kommt zu dir, wenn die Ziege ernsthaft krank ist oder du den Eindruck hast, dass sie krank ist und Hausmittel nicht helfen.
Ohrmarken sind allerdings Pflicht. Wenn du die Ziege ohne Ohrmarken erworben hast (was eigentlich nicht rechtens ist) und noch keine eigene Betriebsnummer hast, musst du eine beantragen einschl. Ohrmarken und -zange und die Ziege markieren. Noch besser wäre, wenn der vorherige Eigentümer der Ziege eine Betriebsnummer hat und dir die Ohrmarken noch nachträglich einzieht (er macht sich strafbar, wenn er dir eine Ziege ohne Kennzeichnung verkauft), dann kannst die Ziege mit der Nummer an die Tierseuchenkasse melden und hast keine Extrakosten für Marken und Zange. (Wobei du beides ohnehin bräuchtest, wenn du Nachzucht haben wolltest und sie nicht schon als kleines Zicklein für den Eigengebrauch schlachten willst).
Je nachdem in welchem Bundesland du lebst, können die einzelnen Stichtage etc. u.U. etwas abweichen. Am besten erkundigst du dich beim Veterinäramt oder der Tierseuchenkasse deines Bundeslandes - die haben auch eine Homepage, wo du dich kundig machen kannst.
Übrigens: In vielen Bundesländern sind Ziegen beitragsfrei. Du musst sie also lediglich registrieren, aber keine jährlichen Abgaben leisten.
An die Profis unter uns: Das ist mein Wissenstand aus der Erinnerung. Bitte korrigiert mich, wenn ich mit etwas falsch liege.